Zahlreiche soziale Leistungen (namentlich Betreuung, emotionale oder materielle Begleitung, Einsatz in lokalen Vereinen, Natur- und Artenschutz) werden von Freiwilligen erbracht; deren monetäre Wert beträgt schweizweit 115 Milliarden Franken (Zahlen von 201754). Ohne diese Leistungen könnte die Gesellschaft nicht funktionieren und der soziale Zusammenhalt ginge verloren. Auch die Umwelt und insbesondere die durch das Wirken vieler Vereinigungen geschützte Biodiversität profitieren von diesen Leistungen. Unbezahltes Engagement kann jedoch einen negativen Einfluss auf das Berufsleben der betreffenden Person haben: Verkürzung der bezahlten Arbeitszeit für mehr Verfügbarkeit oder Nichtberücksichtigung dieser Erfahrung im Rekrutierungsprozess.
Es geht darum, Freiwilligenarbeit zugunsten der Gesellschaft oder von Einzelpersonen wertzuschätzen. Diese Wertschätzung kann verschiedene Formen annehmen: Bereitstellung von Infrastrukturen (z. B. Säle) durch die öffentliche Hand, Wertschätzung im Beruf und bei der Einstellung, gesellschaftliche Anerkennung, Unterstützung.
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- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 12. Oktober 2017 über Menschen mit Behinderungen (BehG; SGF 10.4)55
- Verordnung vom 14. Oktober 2008 über die Höhe der Pauschalentschädigung im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause (SGF 823.12)
- Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV)56
- Konzept Senior+ einschliesslich Aktionsplan: Bereich Pflege und soziale Betreuung von geschwächten Personen
- Kantonales Sportkonzept: Ziele und Massnahmen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit
55 Art. 4 (Grundsätze) Abs. 3 Bst. b: «[Der Staat ergreift Massnahmen, die darauf abzielen,] die betreuenden und pflegenden Angehörigen sowie Freiwillige in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen» und 6 (Betreuungsleistungen) Abs. 4: «Der Staat kann Privatorganen Aufträge erteilen, um die Entwicklung und die Koordination ambulanter Betreuungsleistungen zu fördern und die betreuenden und pflegenden Angehörigen durch Beratungs- und Bildungsangebote sowie Entlastungsleistungen zu unterstützen.»
56Massnahmen zur Berücksichtigung der nichtberuflichen Erfahrungen bei der Festlegung des Lohns.
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Die betreuenden und pflegenden Angehörigen werden unterstützt, damit die Personen, die dieser Betreuung bedürftig sind, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
- Erfahrungen, die im Rahmen von unbezahlter Arbeit erworben wurden, werden bei der Rekrutierung und der Festlegung der Gehaltsskala in der kantonalen Verwaltung systematisch berücksichtigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im privaten Sektor werden dafür sensibilisiert.
- Freiwilligeneinsatz in Kultur-, Sozial-, Umweltschutz- und Sportgesellschaften oder Verbänden des Kantons wird von Arbeitgebern und vom Staat gefördert und aufgewertet, insbesondere durch Urlaub, Zertifikate oder Ausbildung.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die betreuenden und pflegenden Angehörigen erhalten alle eine Pauschalentschädigung.
B. Eine angemessene Betreuung hilft, Burnout der betreuenden und pflegenden Angehörigen zu verhindern.
C. Der Staat und die Bevölkerung anerkennen, dass diese Personen durch ihren Einsatz einen unerlässlichen Beitrag an den sozialen Zusammenhalt und den Umweltschutz leisten.
D. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem privaten Sektor verfügen über Informationen über die Berücksichtigung von nichtberuflichen Erfahrungen bei der Einstellung.
E. Nichtberufliche Erfahrungen werden bei der Rekrutierung und der Festlegung des Gehalts in der kantonalen Verwaltung systematisch berücksichtigt.
F. Das Angebot an Kursen und Bildungsgängen für Freiwillige wird ausgebaut.