Eine sogenannt «nachhaltige» Entwicklung basiert auf der Fähigkeit, Veränderungen gemeinsam ins Auge zu fassen und umzusetzen. Dies erfordert analytische und psychosoziale Fähigkeiten wie Selbstachtung oder Zugehörigkeitsgefühl. Diese Fähigkeiten werden von klein auf durch formale Bildung (obligatorische Schule und Sekundarstufe II), nicht-formale Bildung (organisierte nicht-schulische Aktivitäten) und informelle Bildung (Aktivitäten und Zeit allein zu Hause, in der Familie oder mit Gleichaltrigen) erworben. Weil die Bildung den Erwerb solcher Fähigkeiten ermöglicht, ist sie ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der übrigen Zielvorgaben der Strategie Nachhaltige Entwicklung.
Ziel ist es, diese drei Phasen der Bildung so zu stärken, dass Kinder und Jugendliche die oben genannten Fähigkeiten erwerben und für die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung sensibilisiert werden. Der Rahmenlehrplan für den Unterricht in der Westschweiz, der Plan d’étude romand, und das Deutschschweizer Pendant, der Lehrplan 21, legen den Schwerpunkt auf den transversalen Erwerb dieser Fähigkeiten über den themenbezogenen Inhalt des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden für die Kultur sensibilisiert und der Zugang zur Kultur wird gefördert. Das Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen fördert den Erwerb von Fähigkeiten, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, aktiv an der nachhaltigen Entwicklung teilzunehmen. Es unterstützt die Schulen, die sich langfristig für die Förderung von Gesundheit und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen wollen. 26 Schulen gehören diesem Netzwerk an. Diese Zahl soll erhöht werden.
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- Plan d’étude romand und Lehrplan 21 (Horizont 2030)
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (KV; SGF 10.1)18
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 15. Mai 2014 über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FRG; SGF 432.12.1)19
- Gesetz vom 12. September 2012 über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG; SGF 721.0.1)20
- Kinder- und Jugendpolitik – Strategie «I mache mit!» Perspektiven 2030
- Konzept Gesundheit in der Schule 2014–2017
18 Art. 73 Abs. 3: «Sie fördern das Bewusstsein für Natur- und Kulturgüter, insbesondere durch Bildung, Forschung und Information.»
19 Die nachhaltige Entwicklung zugunsten des Kantons und der Gesellschaft wird in die Artikel 6 und 12 HES-SO//FRG aufgenommen.
20 Art. 40.
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Dank einer adäquaten gesamtheitlichen Ausbildung sind sich die Jugendlichen des Kantons der Komplexität und Wechselwirkungen der Welt, in der sie leben, bewusst. Sie haben eine verantwortungsbewusste und zivilgesellschaftliche Haltung sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit entwickelt, die es ihnen ermöglicht, aktiv an der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu arbeiten.
- Alle Schulen wie auch Einrichtungen mit erzieherischen Zielen sowie Heime sehen die nachhaltige Entwicklung als integralen Bestandteil ihres Unterrichts und Betriebs.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar
A. Die Lehrpersonen im Kanton Freiburg sind in der Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgebildet und verfügen über die adäquaten pädagogischen Ressourcen für alle Unterrichtsfächer.
B. Den Jugendlichen des Kantons werden Orte und Möglichkeiten für die Berufslehre und Unterstützungen für eine umfassende Bildung angeboten.
C. Die Jugendlichen des Kantons melden sich zu Wort und nehmen an der Gesellschaft teil.
D. Möglichst alle Schulen der obligatorischen Schulzeit, Schulen der Sekundarstufe II sowie Berufs- und Sonderschulen des Kantons sind Mitglied des Netzwerks gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen (Schulnetz21).