Mit den Anpassungen der Allgemeinen Bedingungen des TBA für Strassenbauaufträge werden neue Mindestanforderungen betreffend den Einsatz von rezyklierten Baumaterialien und die Temperatur für die Verarbeitung der bitumenhaltigen Schichten (Niedertemperatur- statt Heissasphalt) eingeführt. Diese Anforderungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich aus dem Generalsekretariat der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (GS-RUBD), dem Amt für Umwelt (AfU), dem Tiefbauamt (TBA) und der Delegierten für nachhaltige Entwicklung zusammensetzte.
Die neuen Bedingungen des TBA nehmen Bezug auf eine Best Practice Guideline, die von den Bauämtern mehrerer Kantone, darunter Freiburg, unter der Federführung des Kantons Zürich und in Zusammenarbeit mit dem Verband Baustoffrecycling Schweiz (arv) und dem Fachverband der Zürcher Kies- und Betonproduzenten wurde. Es ist dies das erste Dokument, das Mindestwerte für den Ausbauasphaltanteil festlegt.
Mit den neuen Anforderungen setzt der Kanton im Strassenbau die Strategie Nachhaltige Entwicklung um, die der Staatsrat am 29. September 2020 verabschiedet hat. Das neue Vorgehen soll positive Effekte für die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zeitigen und ist ein starkes Signal zugunsten innovativer Unternehmen. Es wird von den massgebenden Branchenverbänden im Kanton Freiburg unterstützt.
Best Practice Guideline (DT/FR) via https://www.kiesfuergenerationen.ch/ziele/asphalt-recycling