Der progressive Ausstieg aus der Subventionierung des Wohnungsbaus durch den Bund bis zum vollständigen Auslaufen im Jahr 2024 wird zu einer Verschiebung der Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe führen. Der Anteil der Miete im Haushaltsbudget wird steigen und damit auch das Risiko negativer Auswirkungen auf andere Haushaltsposten. Dieser Trend könnte einige Haushalte in eine prekäre Lage versetzen. Darüber hinaus umfasst das derzeit hohe Niveau der Wohnungsproduktion nicht unbedingt Wohnungen für Menschen mit bescheidenen Einkommen oder in prekären Verhältnissen – ein Phänomen, das wahrscheinlich mit der Tatsache zusammenhängt, dass es in Freiburg nur wenige gemeinnützige Wohnbauträger gibt, und welches das 2019 gegründete Wohn- und Immobilienobservatorium hervorheben und konkretisieren könnte. Seit 2003 profitieren sie jedoch von der finanziellen und technischen Unterstützung, die das Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; SGF 842) vorsieht.
Ziel ist es, Wohnungen bereitzustellen, die den finanziellen Mitteln und Bedürfnissen der Bevölkerung in Bezug auf Raum und Erreichbarkeit entsprechen. Dies betrifft in erster Linie Menschen, die unter Armut oder Prekarität leiden; es kann aber auch Menschen in der sogenannten «unteren Mittelschicht», verletzliche Personen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen betreffen.
-
- Bundesverfassung59
- Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; SGF 842)
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (KV; SGF 10.1)60
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonaler Richtplan
- Konzept Senior+: Bereich Infrastrukturen, Wohnsituation und Dienstleistungen (D4)
- Leitlinien der Politik für Personen mit Behinderungen: Bereich Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen
59 Art. 41 Abs. 1 Bst. e und 108 Abs. 4.
60 Art. 56 Abs. 1 und 2: «Staat und Gemeinden sorgen dafür, dass jede Person angemessen wohnen kann. Der Staat fördert die Wohnhilfe, den Wohnbau und den Zugang zu Wohneigentum.»
-
Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Das Wohnangebot ist an die vielfältigen Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst und fördert generationenübergreifende Kontakte.
- Das Wohnungsangebot für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ist zugänglich.
- Die Gemeinden des Kantons sind in der Lage, den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen eine Unterkunft zu bieten.
-
Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Personen mit speziellen Bedürfnissen haben Zugang zu adäquaten Wohnungen.
B. Alle Personen mit tiefem Einkommen haben Zugang zu erschwinglichem Wohnraum.
C. Die Parameter, die eine genaue Kenntnis der Wohnsituation ermöglichen, sind bekannt.
D. Die Zahl der von gemeinnützigen Wohnbauträgern errichteten und verwalteten Wohnungen nimmt zu.