Die Zahlen zu den Schädigungen der Artenvielfalt sind besorgniserregend. Der Verlust der Biodiversität ist eine der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten, die bereits überschritten wurden; diese Überschreitung geht einher mit abrupten und irreversiblen Veränderungen, die den Wohlstand unserer Gesellschaften bedrohen. Dafür gibt es viele Ursachen, darunter Entwaldung, intensive Nutzung von Böden, Gewässern und Feuchtgebieten, Pestizid- und Düngemitteleintrag, Verlust und Verarmung von Lebensräumen für viele Arten, absichtliche oder unabsichtliche Einführung invasiver gebietsfremder Arten, Reduzierung sogenannter störungsfreier Waldflächen, Überbeanspruchung bestimmter Arten, Erweiterung des bebauten Raums (Wohn- und Arbeitszonen). In der Schweiz sind die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten bedroht. Die Situation im Kanton Freiburg ist vergleichbar. Die Vielfalt der Tierund Pflanzenarten muss jedoch erhalten bleiben, weil sie ein natürliches Kapital ist, das für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft dank Ökosystemleistungen wie Stille, saubere Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung, natürliche Schädlingsbekämpfung und Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit der Jagd, dem Sammeln und Beobachten von Wildtieren und flora unerlässlich ist.
Die bis anhin auf nationaler und kantonaler Ebene getroffenen Massnahmen reichen nicht aus, um den Verlust der Biodiversität zu bremsen. Es braucht somit zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Erstellung eines Massnahmenplans zur Förderung der Biodiversität und durch die Erhöhung der Anzahl Revitalisierungen der Freiburger Fliessgewässer. Zwar wurde in der strategischen Planung des Kantons für die Revitalisierung ein Revitalisierungstempo von 2–3 km pro Jahr festgelegt, doch wurde dieses Ziel noch nicht erreicht, vor allem wegen den Kosten, die nach Abzug der Subventionen von den Gemeinden getragen werden müssen, und wegen der nötigen Landerwerbe auf oft landwirtschaftlich genutzten Flächen.
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- Strategie Biodiversität Schweiz
- Agrarrecht und politik 22+83
- Eidgenössische und kantonale Gesetzgebung über die Gewässer und den Gewässerschutz
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonale Naturschutzgesetzgebung
- Kantonaler Richtplan: T307 «Biotope», T308 «Ökologische Vernetzung», T309 «Arten», T311 «Landschaft, T312 «Pärke von nationaler Bedeutung» und T403 «Wasserbau und Unterhalt der Fliess- und stehenden Gewässer»
83Ökologischer Leistungsnachweis und Biodiversitätsbeiträge in der Landwirtschaft
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
Die schützenswerten Biotope sind identifiziert; sie werden geschützt und gepflegt. Die bedrohten Arten und natürlichen Lebensräume sind besser geschützt.
Es werden regelmässig neue Biotope geschaffen, um die Vernetzungsgebiete auf dem gesamten Kantonsgebiet und darüber hinaus zu ergänzen und auf Dauer anzulegen. Es wird ein ausreichender Gewässerraum ausgeschieden, damit die Gewässer ihre Funktionen erfüllen können. Es gibt auf dem gesamten Kantonsgebiet eine ökologische Infrastruktur, auch im bebauten Raum. Diese Infrastruktur erlaubt es, den für die dauerhafte Aufrechterhaltung einer reichen und widerstandsfähigen Biodiversität nötigen Raum sicherzustellen.
Die Öffentlichkeit ist über den Natur- und Landschaftsschutz und den Ökosystemleistungen sehr gut informiert. Die Bemühungen interessierter Personen, Organisationen und Kreisen, die in diese Richtung gehen, werden mit Nachdruck ermutigt.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Mittel für die Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes wurden erhöht.
B. Die Gemeinden wissen, wie sie Natur und Biodiversität in der Ortsplanung und im bebauten Raum berücksichtigen können.
C. Die Förderung und Erhaltung der Biodiversität sind in den Bewirtschaftungsmethoden der Kantonsverwaltung verankert.
D. Folgende Ziele des kantonalen Richtplans sind umgesetzt: Ziele für die Schaffung neuer und Erhaltung bestehender Biotope, den Aufbau funktionaler ökologischer Netzwerke und Infrastrukturen, die Schaffung von geschützten Lebensräumen, die gross genug sind für das Überleben der Arten, die Verwirklichung von besonderen Schutzmassnahmen für bedrohte Arten, die Aufwertung und Erhaltung von Landschaften und die Unterstützung von Pärken von nationaler Bedeutung sowie die Revitalisierung der Gewässer, damit diese ihre Funktionen wahrnehmen können.
E. Die Ziele, um die sich wandelnde Biodiversität zu begleiten und die Resilienz der Ökosysteme angesichts des Klimawandels zu stärken (Anpassung), sind umgesetzt.
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Die Zielvorgaben 4.1, 6.1, 11.4 und 15.3 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 15.1 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 4.1 Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zielvorgabe 6.1 Ganzheitliche Bewirtschaftung der Gewässer zur Verbesserung deren Qualität
Zielvorgabe 11.4 Förderung einer kohärenten und inklusiven Raumentwicklung für eine rationelle Nutzung der Ressourcen und die Stärkung der Klimaresilienz
Zielvorgabe 15.3 Nachhaltige Nutzung der Wälder