Der Begriff der Nachhaltigkeit kommt aus der Forstwirtschaft. Seit mehr als einem Jahrhundert prägt sie die Bewirtschaftung des Waldes in der Schweizer und im Kanton Freiburg. Dennoch steht der Freiburger Wald weiterhin vor mehreren Herausforderungen: Die Bewirtschaftungskosten sind aufgrund des internationalen Wettbewerbs trotz verbesserter Produktivität der Forstunternehmen höher als die Einnahmen aus dem Holzverkauf; die Freizeitaktivitäten nehmen zu und müssen mit dem Schutz der Biodiversität in Einklang gebracht werden.
Es geht darum, den Wald so zu bewirtschaften, dass er seine vielfältigen Aufgaben wie Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, soziale Funktion (Erholung, Gesundheit), Ressourcenschutz (Luft, Boden, Wasser), Bewahrung der Biodiversität oder CO2-Speicherung nachhaltig erfüllen kann.
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- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonale Gesetzgebung über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen
- Kantonaler Richtplan: Thema T306 «Wald»
- Freiburger Waldrichtplanung – Strategie Freiburger Wald 2025
- Klimaplan des Staats Freiburg (vorläufig)
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
Die Wälder können ihre verschiedenen Funktionen wahrnehmen. Die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und effiziente Forstwirtschaft sind geschaffen. Die Versorgung der Wirtschaft mit Nutz- und Brennholz ist sichergestellt.
Die Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder erfolgt so, dass eine angemessene Strukturierung und Verteilung der Arten, eine natürliche Regeneration und ein wirksamer Schutz der Waldfläche (Menge und Qualität) gewährleistet sind. Die Biodiversität wird erhöht; Böden und Grundwasser werden erhalten.
Die Berufsleute und Waldbesitzer werden geschult und informiert, damit sie sich den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen einer nachhaltigen Waldwirtschaft stellen können. Die Bevölkerung weiss über die Herausforderungen im Bereich Wald und die Bedeutung der getroffenen Massnahmen Bescheid.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Ziele der Freiburger Waldrichtplanung – Strategie Freiburger Wald 2025 sind umgesetzt.
B. Folgende Ziele des kantonalen Richtplans sind umgesetzt: Ziele zur Erhaltung der Waldfläche in seiner gegenwärtigen Grösse und Aufteilung, zur Bewirtschaftung der Wälder gemäss den Grundsätzen der Multifunktionalität, zur Hervorhebung des Produktionspotenzials der Ressource Holz als einheimischen und erneuerbaren Rohstoff, zur Sicherstellung der Qualität der Bestände, vor allem in den vor Naturgefahren schützenden Schutzwäldern sowie zur Erhaltung des Waldbodens und der Qualität des aus dem Wald stammenden Grundwassers.
C. Die Ziele gemäss Klimaplan betreffend Resilienz des Waldes dem Klimawandel gegenüber sind umgesetzt.
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Die Zielvorgabe 13.1 ist nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 15.3 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 13.1 Anpassung an den Klimawandel und Reduktion der Treibhausgasemissionen