Neben der Planung im weitesten Sinne des Vollzuges von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen, auch deren Unterbruch, entscheidet das Amt über die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Lockerungen und Phasen des Vollzuges (Ausgangsbewilligungen, bedingte Entlassung, Aufhebung der Massnahme, Arbeitsexternat, Arbeits- und Wohnexternat usw.) und ordnet Begleitmassnahmen (Bewährungshilfe, Weisungen, usw.) an. Sie stellt auch die notwendige materielle und soziale Unterstützung für unter Mandat der Bewährungshilfe stehende Personen zur Verfügung und gewährleistet die Kontrolle der Weisungen, die auch von einer Justizbehörde ausgesprochen werden können. Neben der Anordnung und Umsetzung der verschiedenen erleichterten Vollstreckungsmodalitäten (gemeinnützige Arbeit, elektronische Überwachung, Halbgefangenschaft) und gewährleistet die Begleitung der Personen, für die eine Ersatzmassnahme angeordnet wurde.
Schliesslich übernimmt und koordiniert das JVBHA bestimmte mit dem Strafregister zusammenhängende Aufgaben und gewährleistet die Einkassierung von Bussen und Geldstrafen, die von den Justizbehörden ausgesprochen werden, oder greift ein, wenn bei Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe umgesetzt werden muss. Im Rahmen seiner vielen täglichen Aktivitäten arbeitet das JVBHA mit einer Vielzahl von institutionellen und externen Partnern zusammen.