Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV)
Lead
Die Aufgabe der Abteilung Freiheitsstrafen im offenen Vollzug (FOV) besteht darin, in administrativer, rechtlicher, kriminologischer und sozialpädagogischer Hinsicht, den Vollzug von Freiheitsstrafen oder verhängten Geldstrafen in Form von gemeinnütziger Arbeit (GA) oder elektronischer Überwachung (EM) umzusetzen und zu koordinieren.
Sie hat auch die Aufgabe, die Durchsetzung und Einhaltung der Ersatzmassnahmen sicherzustellen (im Sinne von Artikel 237 StPO), um die Begehung neuer Verbrechen oder Vergehen zu verhindern.
Herausgegeben von Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe
Letzte Änderung: 06.11.2023