Leistungen
Das Amt für Gesetzgebung (GeGA) ist ein zentraler Dienst, der seit dem 1. Januar 2011 der Staatskanzlei unterstellt.
Es hat bei der Ausarbeitung der Erlasse folgende Befugnisse:
a) Es achtet allgemein auf die Einheitlichkeit und die Qualität der Gesetzgebung.
b) Es unterstützt die Direktionen bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung, welche in deren Zuständigkeit fällt, insbesondere durch die Prüfung ihrer Erlassentwürfe.
c) Es erarbeitet die Texte der allgemeinen Gesetzgebung.
d) Es berät die Direktionen bei allen Fragen zur Ausarbeitung der Gesetzgebung.
e) Es erlässt gesetzestechnische Richtlinien.
Es wirkt ferner bei der Verwaltung der amtlichen Publikationsorgane mit. Insbesondere betreibt es die Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF).
Ausserdem verfasst es zuhanden der freiburgischen Behörden Rechtsgutachten und Studien zum freiburgischen öffentlichen Recht. Das GeGA gibt Privatpersonen keine Auskünfte über die Anwendung oder die Auslegung der Gesetzgebung.
Schliesslich übt es auch eine gewisse wissenschaftliche Tätigkeit aus (Publikationen, juristische Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals usw.).
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GeGA sind Folgende:
- Reglement vom 24. Mai 2005 über die Ausarbeitung der Erlasse (AER; SGF 122.0.21), insb. Art. 6
- Reglement vom 11. Dezember 2001 über die Veröffentlichung der Erlasse (VER, (SGF 124.11), insb. Art. 1 Abs. 2
- Verordnung vom 9. Juli 2002 zur Bezeichnung der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (SGF 122.0.13), Art. 2 Abs. 1 Bst. j und Art. 9 Bst. a