In Anwendung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gewährt das Bundesamt für Kultur (BAK) dem Kanton Freiburg für das Jahr 2015 eine Hilfe von 376 610 Franken (385 000 Fr. im vergangenen Jahr). Von den 18 eingereichten Projekten wurden 17 vom Bund berücksichtigt; ein einziges entsprach nicht den vorgegebenen Kriterien.
Der Hauptanteil der Hilfe - 135 000 Franken - wird dem freiburger spital für ein umfangreiches Projekt zur Verbesserung der Zweisprachigkeit zuteil. Ziele: Die Attraktivität und das Image des HFR als zweisprachiges Spital (für die Patientinnen und Patienten und das Personal) sowie die Qualität der Patientenbetreuung und der interne Betrieb sollen durch eine zweisprachige Kommunikation verbessert werden. Die Hochschule für Wirtschaft erhielt ihrerseits einen Betrag von rund 58 000 Franken zur Unterstützung ihres Programms zur Förderung der Zweisprachigkeit; mit diesem Programm soll der Anteil der Studierenden, die einen zweisprachigen oder dreisprachigen Studiengang absolvieren, erhöht werden.
Rendez-vous bilingue Fribourg-Freiburg erhält eine Hilfe von 15 000 Franken (10 000 Franken für die letzte Ausgabe im Jahr 2013). Es sollte dieses Jahr am 26. September 2015 anlässlich des ersten Tages der Zweisprachigkeit stattfinden. Dieser wurde in einem Gesetz, das der Grosse Rat im vergangenen Februar erlassen hat, eingeführt und bekommt eine Unterstützung von 15 000 Franken, die der Bund 2013 gewährt hat und seither übertragen wurde, bis der Tag der Zweisprachigkeit erstmals durchgeführt wird.
Ein Betrag von 25 000 Franken wurde ausserdem zur Unterstützung der lokalen Vereine gesprochen. Das Ziel dieses Projeks besteht darin, die Arbeit der Vereine, die auf lokaler Ebene tätig sind, zu unterstützen und die authentische Zweisprachigkeit zu fördern, das Netzwerk dieser Vereine zu stärken und dadurch die lokalen Erfahrungen mit der Zweisprachigkeit zu verbreiten.
Die Staatskanzlei erhält 40 000 Franken für vermehrte Zweisprachigkeit in der Kantonsverwaltung. Das Ziel besteht namentlich darin, den deutschsprachigen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, Texte in ihrer Muttersprache zu verfassen und sie nachher ins Französische übersetzen zu lassen. Schliesslich werden weitere Projekte zur Förderung der Beziehungen zwischen Kantonsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Zur Erinnerung: Für die Jahre 2010 (ab 1. Juli), 2011, 2012, 2013 und 2014 wurden dem Kanton Beträge von 185 000 Franken, 370 000 Franken, 390 000 Franken, 420 000 Franken und 385 000 Franken überwiesen. Zu bemerken ist noch, dass die Finanzhilfen des BAK weder die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der institutionellen Mehrsprachigkeit ganz kompensieren noch Projekte der Gemeindeverwaltungen finanzieren sollen.