In Anwendung von Artikel 21 SpG und von Artikel 17 der Ausführungsverordnung (SpV) hat der Bund, vertreten vom Bundesamt für Kultur (BAK), dem Kanton Freiburg für das Jahr 2013 eine Hilfe im Betrag von 420 000 Franken (390 000 Franken für 2012) gewährt. Von den ursprünglich unterbreiteten 24 Projekten wurden vom Bund 21 berücksichtigt, zwei entsprachen nicht den vorgegebenen Kriterien und eines wurde zurückgezogen.
Ein Grossteil des Unterstützungsbetrags - 140 000 Franken - wurde für ein Projekt zur Aufwertung und Verstärkung der Zweisprachigkeit Deutsch/Französisch an der Universität Freiburg vergeben. Im Rahmen dieses Projekts sollen ergänzende Studienmodule geschaffen werden, mit denen die Studierenden ihre zweisprachigen Kompetenzen entwickeln können, so dass sie auf dem Arbeitsmarkt einen zusätzlichen Trumpf in den Händen haben. Weitere Projekte mit ähnlicher Zielsetzung werden an der Hochschule für Wirtschaft, der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg und im Rahmen des Unterrichts auf der Sekundarstufe 2 unterstützt.
Das freiburger spital erhielt seinerseits einen Betrag in der Höhe von 30 000 Franken für Sprachkurse, die es seinem Personal anbietet. Mehrere Finanzhilfen wurden für Projekte gewährt, mit denen die Beziehungen zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden sollen, und für die Organisation von "Rendez-vous Bilingues" und des Tages der Zweisprachigkeit.
Zur Erinnerung: Seit 2012 werden die Finanzhilfen für die Förderung der Mehrsprachigkeit in den Kantonen Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis aufgrund einer Leistungsvereinbarung vergeben, die für 4 Jahre (1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015) zwischen dem BAK und jedem der vier Kantone abgeschlossen wurde. Der Kanton Freiburg muss die Gesuche nun jährlich beim BAK einreichen.