Seit die briefliche Abstimmung 1998 eingeführt wurde, nahm der Anteil der Abstimmenden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ständig zu. Im Jahr der Einführung nutzten 32,89 % der Abstimmenden diese Möglichkeit. Fünfzehn Jahre später liegt dieser Anteil bei 87,53 %, wie eine Untersuchung, die bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013 von der Staatskanzlei gemacht wurde, zeigt. Der Anteil der brieflichen und vorzeitigen Stimmabgabe nahm ständig zu. Der Anteil der brieflichen Abstimmung und die vorzeitige Abgabe des Stimmrechtsausweises bei Gemeindeverwaltung machten in den Jahren 2007 bis 2013 im Schnitt 71,8 % der Stimmbeteiligung aus.
Mehr als die Hälfte der Abstimmenden, die sich für die briefliche oder vorzeitige Stimmabgabe entschieden, gab ihr Stimmcouvert in der letzten Woche vor dem Abstimmungstermin ab. Mehr als 70 % aller Abstimmenden nehmen ihre politischen Rechte in der letzten Woche vor dem Urnengang wahr. Informationskampagnen bis zur Verkündigung der Ergebnisse sind also weiterhin wichtig.
E-Voting wird heute von elf Kantonen benützt, was 152 000 ermächtigten Stimmberechtigten entspricht. Der stärkste Anteil der Abstimmenden in der ermächtigten Gruppen, die vom E-Voting Gebrauch machten, in diesem Fall die Auslandschweizerinnen und -schweizer, wurde bei der Abstimmung vom 9. Juni 2013 in Freiburg verzeichnet (57,88 %). Freiburg nahm auch bei den Abstimmungen vom 3. März 2013 den ersten Platz ein (58,26 %). Diese führende Stellung Freiburgs ermuntert die Verwaltung dazu, ihre Rolle als treibende Kraft in der Schweiz für eine breitere Verwendung des E-Voting weiterzuspielen.