"In einer Strategie wird der Rahmen festgelegt, in dem die Verwaltungseinheiten des Staates Freiburg je nach ihrem Bedarf und Themengebiet von den Social Media Gebrauch machen können, um den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und politischen Gruppierungen zu fördern." Diese Zeilen stehen in der Herausforderung 7 des Regierungsprogramms für die Legislaturperiode 2012-2016, und dieses Ziel wird heute mit der Veröffentlichung eines Leitfadens zur Nutzung der Social Media, der für die Verwaltungseinheiten und für die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Staates bestimmt ist, konkretisiert.
Dieser Leitfaden ist das Ergebnis von Pilotversuchen, die der Staat Freiburg seit 2013 durchgeführt hat. Die Facebook-Seite des Staatsrats erzählt das Leben des Regierungskollegiums, dessen Tätigkeit für den Kanton und dessen bürgernahe Tätigkeit. Die direkten Tweets an Abstimmungstagen ermöglichen eine breitere Interaktion. Nach dieser Pilotphase beschloss der Staatsrat, die Möglichkeit, in den Social Media präsent zu sein, auf alle Einheiten, die das wünschen, auszudehnen und ihnen mit einem Leitfaden zur Nutzung einen Rahmen vorzugeben.
Kontrollierte Öffnung für das Personal
Der erste Teil des Leitfadens regelt die Nutzung der Social Media für die Verwaltungseinheiten des Staates, die diesen Kommunikationskanal auf freiwilliger Basis nutzen. Ziele: den Dialog verstärken und gleichzeitig präsent sein, wo sich eine grössere Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern befindet, welche die herkömmlichen Informations- und Kommunikationskanäle nicht oder nicht mehr nutzen.
Im zweiten Teil des Leitfadens werden für das Staatspersonal Nutzungsregeln festgelegt, die sich den neuen Gewohnheiten anpassen, aber auch das Hauptinteresse des Staates als Arbeitgeber wahren. Wie bei Internet ist die Nutzung der Social Media immer beruflichen Zwecken vorbehalten; der gelegentliche private Gebrauch wird beim Personal künftig innerhalb der Grenzen, die sich aus der Dienstpflicht ergeben, die ganze Arbeitszeit der amtlichen Tätigkeit zu widmen, toleriert. In den Artikeln 7 und 8 der Verordnung über die Überwachung der Nutzung des Internets durch das Staatspersonal werden bei Missbrauch Kontrollen vorgesehen.