Das Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die obligatorische Schule ist nicht zustande gekommen. Die Referendäre hatten bis heute Montag, 5. Januar 2015, Zeit, um die 6000 Unterschriften zu sammeln. Diese Zahl wäre für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens, das sie am 24. Oktober 2014 eingereicht hatten, nötig gewesen. Sie sammelten allerdings nur 4016 Unterschriften. Der Staatsrat kann damit das Gesetz promulgieren und in seiner ersten Sitzung des neuen Jahres das Datum des Inkrafttretens festlegen.
Das Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die obligatorische Schule ist nicht zustande gekommen
Die Staatskanzlei wurde heute Morgen darüber informiert, dass das Referendumsbegehren, mit dem das Gesetz über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG) wegen der Artikel 50 und 51 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden sollte, gescheitert ist. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist haben die Referendäre nur 4016 Unterschriften gesammelt.
Veröffentlicht am 05. Januar 2015 - 12h00
Hauptbild
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 05.01.2015 - 12h00