Entwicklung von E-Government als Dienstleistungs-Instrument und Verbesserung des Verwaltungsbetriebs mit Hilfe der Informatik: Das sind die beiden Ziele der Herausforderung Nr. 7 des Regierungsprogramms und des Finanzplans der Legislaturperiode 2012-2016 des Staatsrats. Die E-Government-Strategie, die der Staatsrat soeben verabschiedet hat, ist eine wichtige Wegmarke bei der weiteren Modernisierung der Public Governance, denn sie erstellt zum ersten Mal das Inventar der Rahmenbedingungen und der Bedürfnisse und setzt die Richtlinien und die wichtigsten Tätigkeitsbereiche fest. Dazu kommen ein Umsetzungsplan und ein konkretes Projektportfolio.
Mehrere Studien und Umfragen zeigen den grossen Bedarf der Bevölkerung an digitalen Dienstleistungen : Verfahren wie die Bestellung von amtlichen Dokumenten, die Einreichung von Formularen online, alles rund um das Auto (ASS) und Bewilligungsgesuche dürften vollständig oder teilweise automatisiert werden. Die Unternehmen haben ebenfalls einen grossen Bedarf an elektronischer Behandlung ihrer Behördengänge.
Obwohl der Staat schon zahlreiche E-Government-Dienstleistungen anbietet (Steuererklärung für die juristischen Personen, Gesuch um Strafregisterauszug, Datenaustausch der Einwohnerkontrolle FriPers, Online-Zahlungen für die Betreibungsämter, vgl. Online-Dienste), gibt es bis jetzt keinen systematischen Ansatz, um die Nachfrage nach den verschiedenen Leistungen zu beurteilen und zu priorisieren. Mit der E-Government-Strategie können die E-Government-Projekte künftig anderes verwaltet werden, so dass die vom Staat eingesetzten menschlichen und finanziellen Ressourcen besser koordiniert und gezielter eingesetzt werden können. Sie bezieht sich auf die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit bei E-Government in der Schweiz.
Folgende Richtlinien wurden festgelegt: Der Staat dehnt die elektronische Verwaltung zur Behandlung der Angelegenheiten mit Unternehmen und Bevölkerung sowie bei ihm selbst weit aus. Der Staat verstärkt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den übrigen Kantonen und dem Bund bei E-Government, indem er sich auf Zusammenarbeitsverträge (Rahmenvereinbarungen) stützt. Die elektronische Verwaltung ist kundenorientiert und den Bedürfnissen und Lebensumständen der Unternehmen und der Bevölkerung angemessen.
Um den Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen konkret zu erleichtern und gleichzeitig die angemessene Sicherheit zu gewährleisten, bildet der Staat schrittweise eine einzige und benutzerdefinierte Anlaufstelle, die den Bedürfnissen der Anwender gerecht wird. Das Angebot der Online-Dienstleistungen wird erweitert, zum Beispiel im Steuer-, Grundbuch- und Baubereich.
Organisation und Umsetzung
Im ersten Quartal 2015 wird eine Fachkommission für E-Government, der die Staatskanzlerin vorsteht, geschaffen. Ihre erste Aufgabe besteht darin, die Umsetzung der Strategie mit der Steuerung des Projektfolios und der Schaffung der nötigen Voraussetzungen für diese Projekte zu koordinieren.
Der Staat schlägt den Gemeinden vor, eine neue Rahmenvereinbarung für die Mitarbeit in Projekten, an denen sie beteiligt sind, zu schaffen. Die Strategie wird dann mit konkreten Projekten umgesetzt. Die 27 Tätigkeitsfelder, die anhand der strategischen Ziele definiert werden, bestimmen die Bereiche, in denen es Projekte zur Umsetzung braucht. Das jetzige Portfolio von E-Government-Projekten umfasst 61 Projekte; davon wurden die meisten von den Projekten, die in der Schweizer E-Government-Strategie als prioritär identifiziert wurden, angeregt. Es enthält ebenfalls die Liste der 25 Projekte, die bereits zu Ende geführt wurden. Mit deren Zahl kann man sich der Anstrengungen, die vom Staat Freiburg bereits für E-Government geleistet wurden, obwohl es noch keine festgelegte und formale E-Government-Strategie gab, bewusst werden.
Definition
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E-Government kann als Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung, um die Verwaltungshandlungen für die Benützerinnen und Benützer einfacher und wirtschaftlicher zu machen, definiert werden. Dank automatisierten Standardverfahren, zentraler Verfügbarkeit der Information und genormtem Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten kann die Verwaltung administrative Doppelspurigkeiten vermeiden, wird sie von Routinetätigkeit entlastet und effizienter.