Die Initiative stammt vom Verein Pro Piscine Fribourg/Freiburg und mit ihr wird verlangt, dass das Sportgesetz (SportG) vom 16. Juni 2010 wie folgt geändert wird:
- Art. 8 Abs. 1, 2. Satz, Ersetzen: "Er (der Staat) muss auch den Bau von Sportanlagen von kantonaler und nationaler Bedeutung für den Freizeit- und den Leistungssport unterstützen."
- Art. 8 Abs. 2 neu: "Der Staat stellt innert drei Jahren nach Annahme der Initiative durch das Volk die Finanzierung eines kantonalen Schwimmzentrums sicher."
- Art. 10 Abs. 2: [Der Fonds dient folgenden Zwecken]: Hinzufügen
- e) Gewährleistung der Finanzierung von kantonalen Infrastrukturen.
Die Initiative ist mit 11'689 Unterschriften versehen und wurde innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, die heute, 2. Mai 2013, abläuft. Die Staatskanzlei veröffentlicht innert 90 Tagen nach der Einreichung der Bogen die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen oder das Scheitern der Initiative im Amtsblatt.
Kommt die Initiative zustande, so wird nach Ablauf der Fristen für die Veröffentlichung und für Beschwerden entweder ein Gesetz ausgearbeitet oder frühestens 2014 eine Volksabstimmung durchgeführt.