Sie wollen die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg fördern? Zögern Sie also nicht: Lassen Sie uns Ihr Projekt zukommen! Der Staat lanciert heute die dritte Ausgabe der kantonalen Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit: Die entsprechende Verordnung wurde 2018 erlassen, und darin ist ein Betrag von 100 000 Franken vorgesehen, um Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen zu unterstützen. Die Anträge sind bis zum 30. Juni 2020 einzureichen.
Bei der zweiten Auflage wurden für die kantonale Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit 22 Gesuche (Projekte) im Betrag von insgesamt 334 000 Franken eingereicht. Nach dem Auswahlverfahren wurden 9 Projekte gemäss der kantonalen Verordnung unterstützt, 8 Projekte wurden mit der Bundeshilfe finanziert und 5 weitere Projekte wurden abgelehnt, weil sie die Kriterien, die in den beiden Verordnungen über die Landessprachen beschrieben werden, nicht erfüllten.
Eine zusätzliche Unterstützung zu derjenigen des Bundes
Zur Erinnerung: Dieses Programm der kantonalen Unterstützung versteht sich komplementär zur Unterstützung, die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Verwaltungen eingesetzt wird und mit einem festen Betrag von 250 000 Franken dotiert ist. Mit diesen beiden Programmen kommen im Kanton Freiburg zur Unterstützung der Zweisprachigkeit immerhin jährlich 350 000 Franken zusammen.
Die kantonale Finanzhilfe wird jährlich und vorzugsweise als Starthilfe für die jeweilige Aktivität gewährt. Sie muss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Subventionen entsprechen, insbesondere denjenigen über die finanziellen Verhältnisse und die eigenen Bemühungen der Empfängerinnen und Empfänger, die verfügbaren Mittel und den fehlenden Anspruch auf die Gewährung einer Hilfe.