Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg hat heute Morgen ein kantonales Gesetzesinitiativbegehren mit dem Titel «für einen Mindestlohn» entgegengenommen.
Dieses ausformulierte Begehren, das mit 177 Unterschriften versehen ist, wurde gemäss den Artikeln 41 ff. und 145 der Verfassung des Kantons Freiburg sowie 102 Abs. 1 Bst. c und 127 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eingereicht.
Die Frist von neunzig Tagen, während der die gültigen 6000 Unterschriften gesammelt werden können, läuft vom 1. September 2023 bis zum 30. November 2023 (Art. 115 PRG).