Die Sicherheit ist ein entscheidendes Element für die Entwicklung des E-Votings. Bund und Kantone arbeiten seit fast 15 Jahren daran, das E-Voting ständig zu verbessern und es den technischen Neuerungen anzupassen. Die neuste Generation des E-Votings – ein System, das «vollständig verifizierbar» ist – soll bald in Produktion gehen. Dieses System erlaubt einerseits, dass die Bürgerinnen und Bürger prüfen können, ob ihre Stimme korrekt erfasst und das Wahlgeheimnis gewahrt wurde, und andererseits, dass die für den Abstimmungsablauf verantwortlichen Personen allfällige Manipulationsversuche während des Urnengangs erkennen können.
Zwei unterschiedliche und sich ergänzende Tests
Bund und Kantone haben beschlossen, vor Beginn der Produktion die Sicherheit des künftigen Systems öffentlich auf zwei Arten zu prüfen: durch die Veröffentlichung des Quellcodes und durch einen Intrusionstest. Den Quellcode zu veröffentlichen, ist vergleichbar mit der Übergabe von Tresorplänen an Sicherheitsexperten, damit diese die Pläne analysieren können. Wenn man die Sicherheitsexperten nun bitten würde, den Tresor, der sich im Tresorraum einer Bank befindet und durch sämtliche Sicherheitsmassnahmen geschützt wird, die der Bank zum Schutz des Tresorinhaltes zu Verfügung stehen (Sicherheitspersonal, Kameras, Zugangstüren, Tresorraum im Untergeschoss), zu öffnen, entspräche dies dem Intrusionstest.
Das System hat den Hackern widerstanden
Vom 25. Februar bis zum 24. März haben mehr als 3000 Forscher/innen und Hacker/innen erfolglos versucht, in das E-Voting-System der Schweizerischen Post einzudringen. Die Forscher/innen haben 16 Verbesserungsvorschläge geäussert. Diese Verbesserungen zielen darauf ab, das System an die bewährten Verfahren der Informatik anzupassen. Es wurden keine wichtigen Schwachpunkte festgestellt. Die Kontrollstimmen wurden nicht verändert und das System konnte nicht gehackt werden. Das E-Voting-System und sämtliche Sicherheitsmassnahmen, die es umgeben, haben ihre Widerstandskraft gegen die Angriffe der Hacker/innen beweisen.
Der Quellcode muss verbessert werden
Gleichzeitig zum Test hat Die Schweizerische Post am 7. Februar 2019 den Quellcode dieses E-Voting-Systems veröffentlicht. Die Veröffentlichung hat es internationalen Verschlüsselungs- und Sicherheitsspezialistinnen und -spezialisten erlaubt, drei wichtige Sicherheitslücken aufzuzeigen, welche Die Post beseitigen muss, bevor das System von den interessierten Kantonen eingesetzt werden kann. Eine der Sicherheitslücken betrifft auch das momentan verwendete System, weshalb Die Post entscheiden hat, das aktuelle System zurückzuziehen, um die Korrekturen durchzuführen, und den Quellcode von unabhängigen Expertinnen und Experten kontrollieren zu lassen. Deshalb wird ihr E-Voting-System für die Abstimmung vom 19. Mai nicht zur Verfügung stehen. Die Post wird zudem beweisen müssen, dass ihre Kontrollmechanismen solide sind.
Abstimmung vom 19. Mai 2019: an der Urne oder brieflich
Der Entscheid der Post beeinflusst somit die Vorbereitungsarbeiten für die Abstimmung vom 19. Mai, die in vollem Gange sind. Die Staatskanzlei hat sofort Massnahmen ergriffen, damit die Freiburgerinnen und Freiburger im Ausland und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Treyvaux das klassische Stimmmaterial erhalten, um an der Urne oder brieflich ihr Stimmrecht ausüben zu können. Wie es mit den Arbeiten zum Thema E-Voting weitergehen wird, wird von den Entscheidungen der Schweizerischen Post und der Bundeskanzlei abhängen.
Es ist zu erwähnen, dass der Staat Freiburg das E-Voting seit 2010 anbietet und seit 2016 das System der Post verwendet, das mit individueller Verifizierung funktioniert. Während dieser neun Jahre trat kein einziges Problem mit dem E-Voting auf. Während der Auszählung der elektronischen Urnen werden systematisch Kontrollen durchgeführt, die es erlauben, Manipulationen auszuschliessen.
2017 und 2019 wurden zwei Umfragen von der Organisation «E-Government Schweiz», der die Kantone und der Bund angehören, veröffentlicht. Diese Umfragen zeigen, dass das E-Voting nach der Online-Steuererklärung diejenige Leistung ist, die sich die Bürgerinnen und Bürger am meisten wünschen. Mehr als die Hälfte der im Ausland lebenden Freiburgerinnen und Freiburger und mehr als 40 % der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Treyvaux, die sich an den Abstimmungen und Wahlen beteiligen, verwenden diese Art der Stimmabgabe.