Diese Listen wurden innert der gesetzlichen Frist, die heute, 28. März 2019, abläuft, eingereicht (Art. 130 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG)).
Die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen des Referendumsbegehrens werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Staatsrat hat beschlossen, dass, falls das Referendumsbegehren zustande kommt, die Abstimmung über dieses Gesetz am 30. Juni 2019 stattfindet.