Luc Vollery ist derzeit stellvertretender Dienstchef und 56 Jahre alt. Er wurde vom Staatsrat aus 10 Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt, um ab dem 1. Mai 2019 das Amt für Gesetzgebung (GeGA), das der Staatskanzlei angegliedert ist, zu leiten. Er hat durch seine langjährige Erfahrung beim Staat Freiburg, seine exakte Arbeitsweise und seine Gewissenhaftigkeit überzeugt.
Er folgt auf André Schoenenweid-Butty, der nach 37 Jahren im Dienst des Staates Freiburg pensioniert wird; er war namentlich Dienstchef beim Justizdepartement und Lehrbeauftragter an der Universität, dann stellvertretender Dienstchef und ist seit 2013 Vorsteher des GeGA. In diesen Funktionen leistete er einen grossen Beitrag zur Entwicklung der Freiburger Gesetzgebung in so verschiedenen Bereichen wie Strafprozess, Organisation des Grossen Rates, Veröffentlichung der Gesetzgebung und E-Government. Er spielte auch eine Pionierrolle bei der Digitalisierung der Gesetzgebung und machte Freiburg zum ersten Kanton, der seine systematische Sammlung im Internet veröffentlichte. Der Staatsrat drückt ihm seinen Dank für sein grosses Engagement zugunsten des GeGA aus und wünscht ihm für seine persönliche Zukunft das Beste.
Luc Vollery hat ein Lizentiat und einen Doktor in Rechtswissenschaften der Universität Freiburg, und das GeGA kann seit 1992 von seinen zahlreichen Kompetenzen profitieren, zunächst als Jurist, dann als juristischer Berater und schliesslich seit 6 Jahren als stellvertretender Dienstchef. Er hat sich namentlich stark eingesetzt für die Fragen des Datenschutzes und der Information der Öffentlichkeit, aber auch für alles, was mit der Funktionsweise und der Organisation des Staatsrats und der ganzen Kantonsverwaltung zu tun hat. Er hat auch mehrere wissenschaftliche Artikel verfasst, namentlich für die Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung.
Mit seiner selbständigen Denkweise, seinem Respekt der Institutionen und seiner Auffassung, dass der Staat im Dienst der Bevölkerung stehen muss, hat er den Staatsrat überzeugt, dass er das GeGA leiten und die Direktionen namentlich bei den Anpassungen der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Dienstleistungen des Staats begleiten kann.