Nachdem der Staatsrat die E-Government-Strategie verabschiedet hat, hat der Staat Freiburg ein E-Government-Sektretariat geschaffen. Die ersten Arbeiten zeigten, dass es als ersten Sockel, der für die Umsetzung des E-Governments unbedingt nötig ist, eine gesetzliche Grundlage braucht.
Dieses Gesetz braucht es namentlich, um die Beziehungen zu den Gemeinden und zu Drittorganen (verwaltungsexterne Leistungserbringer) zu regeln und um (natürlichen oder juristischen) Privatpersonen gewisse Pflichten vorzuschreiben.
Mit ihm wird eine eindeutige persönliche User-ID eingeführt, damit unter gewissen Voraussetzungen sichergestellt wird, dass das elektronische Verwaltungsverfahren und das jetzige schriftliche Verfahren gleiche Rechtsgültigkeit haben. Mit dieser eindeutigen, unveränderlichen und nichtsprechenden User-ID können die Sicherheit und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Anders als mit der AHV-Nummer kann mit ihr auch eine Person, die sich in der Schweiz niederlässt und deshalb nicht über eine AHV-Nummer verfügt, angemeldet werden.
Nächste Etappen
Sobald die gesetzliche Grundlage eingerichtet ist, werden ab 2017 die ersten Leistungen, die den technologischen Sockel bilden, um die Entwicklung der E-Government-Leistungen zu beschleunigen, geschaffen. Nächstes Jahr wird ein zentraler E-Government-Schalter, an dem die Leistungen gebündelt werden, in Betrieb genommen.
- Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter: www.fr.ch/Vernehmlassungen. Die Vernehmlassung läuft bis 23. Mai 2016.
- Mehr Infos: http://www.fr.ch/cha/de/pub/e-government.htm