Die am Sonntag, den 18. Juli 2021 durchgeführten chemischen Analysen aller kontaminierten Trinkwassernetze im Saanebezirk haben die Zweifel an der Qualität des Trinkwassers in den folgenden Gemeinden beseitigt: Villars-sur-Glâne, Corminboeuf, Matran, Hauterive, Avry, Cottens, Neyruz, La Brillaz und Prez. Die Einwohneinnen und Einwohner dieser Gemeinden können wieder Leitungswasser trinken; dieses riecht leicht nach Chlor, was aber keine Gefährdung der Gesundheit zur Folge hat. Wir empfehlen, die Hausleitungen (Warm- und Kaltwasser) mehrere Minuten lang zu spülen (zu entwässern), um eine erneute Verunreinigung des Systems auszuschliessen. Besitzerinnen und Besitzer von Filtern oder Wasserenthärtern sollten die betreffenden Geräte, allenfalls mit Unterstützung von Fachleuten, warten, um eine Rekontamination zu vermeiden.
Nach den starken Regenfällen der letzten Tage wurde bei den Selbstkontrollanalysen der Wasserversorger eine Verschmutzung mehrerer Trinkwasserverteilnetze in der westlichen Region des Saanebezirks festgestellt. Die wahrscheinlichste Ursache für diese Verunreinigung ist die Sättigung des natürlichen Filtersystems eines Trinkwasserbrunnens durch die aussergewöhnlichen Regenfälle der letzten Tage, was zu einer Verunreinigung des Wassers mit Fäkalkeimen führte. Da eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die Bevölkerung von elf Gemeinden aufgefordert, dieses Wasser nicht ungekocht zu konsumieren. In Absprache mit dem Oberamt des Saanebezirks wurden in den betroffenen Wassernetzen in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden sofort Notfallmassnahmen ergriffen, darunter die Versetzung des Wassers mit Chlor.
In den folgenden Gemeinden lebende Personen müssen weiterhin Vorsichtsmassnahmen ergreifen: Belfaux und Gibloux (nur Farvagny-le-Grand, Farvagny-le-Petit, Grenilles, Rossens, Corpataux-Magnedens):
- Trinken Sie kein Leitungswasser, verwenden Sie es nicht zur Einnahme von Medikamenten oder zur Reinigung Ihrer Zähne.
- Verwenden Sie Leitungswasser nicht zur Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln (z. B. zum Waschen von Salat oder zum Verdünnen von Milchpulver in einem Schoppen).
- Verwenden Sie kein Leitungswasser zum Waschen von Lebensmittelbehältern (einschliesslich Milchbehältnisse und Leitungen von Melkmaschinen).
Durch die Bevölkerung zu ergreifende Massnahmen
- Kochen Sie Leitungswasser zur Verwendung als Trinkwasser ab.
- Waschen und spülen Sie Lebensmittelbehälter mit Wasser bei mindestens 72 °C (erhöhen Sie die Temperatur des Wassererhitzers oder Boilers).
- Wählen Sie das maximale Temperaturprogramm der Geschirrspülmaschine.
- Verwenden Sie Mineralwasser oder beziehen Sie Trinkwasser von einwandfreier Qualität in sauberen Flaschen.
Massnahmen für Lebensmittelunternehmen und Institutionen, in denen gefährdete Personen leben
Lebensmittelbetriebe (z. B. Gaststätten, Käsereien und Metzgereien) sowie Einrichtungen, in denen Menschen gefährdet sind (z. B. Pflegeheime), müssen im Rahmen ihrer Eigenüberwachung besondere Massnahmen ergreifen (z. B. zusätzliche Laboranalysen von gefährdeten Lebensmitteln vornehmen). Lebensmittelbetriebe, die den begründeten Verdacht haben, dass möglicherweise kontaminierte Lebensmittel an Dritte weitergegeben wurden, müssen unverzüglich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) informieren.
Für die Gemeinden, die noch von dieser Verschmutzung betroffen sind, wurde eine Notrufnummer eingerichtet, um Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu beantworten.
- Belfaux 079 626 72 28
- Gibloux 026 552 59 99