Bern, 29.09.2023 - Die Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung wird grundsätzlich kostenlos. Der Bundesrat hat die Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) sowie die Änderung der Öffentlichkeitsverordnung (VBGÖ) auf den 1. November 2023 in Kraft gesetzt. Eine Gebühr darf künftig nur verlangt werden, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwendige Bearbeitung durch die Behörden erfordert.
Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung ist ab November 2023 kostenlos
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung ist ab November 2023 kostenlos
Veröffentlicht am 29. September 2023 - 13h12
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 29.09.2023 - 13h39