Um den internationalen Anforderungen der Unternehmensbesteuerung gerecht zu werden und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons zu gewährleisten, bestätigt der Staatsrat seine Strategie zur Umsetzung der Steuervorlage 17. Wie zum Entwurf zur Umsetzung der USR III angekündigt, wird der Gewinnsteuersatz von 19,86 % auf 13,72 % gesenkt. Gleichzeitig begrenzt die Regierung die Steuerinstrumente und führt umfassende soziale Massnahmen ein.
30 Millionen Franken für soziale Massnahmen
Der Staatsrat sieht jährlich insgesamt mehr als 30 Millionen Franken zur Finanzierung von sozialen Massnahmen für die Freiburger Bevölkerung vor, wovon 22 Millionen Franken von den Unternehmen finanziert werden sollen.
Die kantonalen Familienzulagen werden um 240 Franken pro Jahr und Kind erhöht (während das ursprüngliche Projekt eine Erhöhung um 120 Franken vorsah), was einem jährlichen Betrag von rund 15 Millionen Franken entspricht.
Ein jährlicher Betrag von 5,2 Millionen Franken ist für die familienergänzende Betreuung (Schaffung von Krippenplätzen, Senkung der Krippen- und Tageselterntarife sowie Unterstützung von innovativen Projekten für die familienergänzende Kinderbetreuung) sowie für die arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Ein Betrag von 5,2 Millionen soll in die Finanzierung der Berufsbildung fliessen (zugunsten überbetrieblicher Kurse, des Forums der Berufe START, von Lehrbetriebsverbünden und der Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums) sowie für die berufliche Eingliederung von Jugendlichen und über 55-jährigen Stellensuchenden eingesetzt werden. Finanziert werden diese Massnahmen über eine Sozialabgabe, die auf der einfachen kantonalen Gewinnsteuer berechnet wird. Schliesslich wird der Staatsrat auch einen Betrag von jährlich rund 5 Millionen Franken zur Erhöhung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung bereitstellen.
Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden
Um die Lasten der Gemeinwesen gleichmässiger zu verteilen, schlägt der Staatsrat vor, die Steuereinbussen, die die Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden durch die Steuervorlage 17 vorübergehend erleiden, während sieben Jahren teilweise auszugleichen. Mit dem Einverständnis des Freiburger Gemeindeverbands hält der Staatsrat am minimalen jährlichen Ausgleichsbetrag von 9,6 Millionen Franken fest, wovon 8,5 Millionen Franken zugunsten der Gemeinden und 1,1 Millionen Franken zugunsten der Pfarreien/Kirchgemeinden. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen wird zudem je nach kantonalen Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer auf maximal 15 Millionen Franken jährlich angehoben. Weiter wird während den sieben Jahren jährlich eine Überprüfung der Situation der Gemeinden insgesamt und einzeln vorgenommen. Das Freiburger Stimmvolk wird über diese Ausgleichszahlungen zu befinden haben.
Eine ausgewogene Steuerreform
Bei den Steuerinstrumenten hat sich der Staatsrat als Hauptmassnahme für die Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes von 19,86 % auf 13,72 % entschieden. Der kantonale Kapitalsteuersatz wird von 0,16 % auf 0,1 % herabgesetzt. Weiter wird der Staatsrat eine Motion umsetzen, die die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer verlangt. Mit der Patentbox können Gewinne aus Lizenzerträgen und ähnlichen Rechten unter gewissen Voraussetzungen zu 90 % von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen können diese bis zu 150 % in Abzug gebracht werden. Damit diese letzten zwei Instrumente nicht zu allzu grossen Einnahmeneinbussen führen, schlägt der Staatsrat dafür eine Obergrenze von 20 % des Gewinns vor. Und schliesslich wird die Teilbesteuerung der Dividenden zwischen 50 % und 70 % liegen.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden alles in allem auf rund 40 Millionen Franken für den Kanton und auf 33 Millionen Franken für die Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden geschätzt. Diese Beträge werden letztlich durch die positiven Auswirkungen der Reform auf die Freiburger Wirtschaft kompensiert.
Nächste Etappen und Termine
Der Staatsrat wird die Botschaft zur Umsetzung der kantonalen SV17 voraussichtlich im Oktober 2018 verabschieden, nachdem die Eidgenössischen Räte ihre Reform unter Dach und Fach gebracht haben. Je nach Inhalt des verabschiedeten Textes sind Anpassungen der kantonalen Strategie möglich und werden gegebenenfalls in die Botschaft integriert. Der Grosse Rat soll bis Ende Jahr über die kantonale Vorlage beschliessen.
Mit diesem Entwurf trägt der Staatsrat den Kritiken aus dem Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der USR III Rechnung. Diese massvolle und ausgewogene Reform ist unabdingbar für die wirtschaftliche Attraktivität unseres Kantons und führt zu keinen Leistungseinbussen des Kantons.