Das Freiburger Kulturerbe ist gefährdet
Das reiche und vielfältige Kulturerbe des Kantons Freiburg ist heute über 29 Standorte verstreut. Mehrere Depots erfüllen nicht die erforderlichen Konservierungs- und Sicherheitsstandards. Das kann wertvolle Objekte gefährden und ist kostspielig. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar.
Die vorgeschlagene Lösung
Um Abhilfe zu schaffen, schlägt der Staatsrat vor, in Givisiez ein Interinstitutionelles kantonales Lager für Kulturgüter zu schaffen, kurz: SIC. Dort können die Sammlungen von zwölf Institutionen an einem Ort zusammengeführt und optimal gelagert und geschützt werden. Das neue Lager wird den Bedarf für 25 Jahre decken, jenen der Kantons- und Universitätsbibliothek gar für 40 Jahre.
Die Empfehlung des Staatsrats und des Grossen Rates
Der Staatsrat hatte für das Projekt einen Kredit von 56 Millionen Franken beantragt. Der Grosse Rat stimmte der Vorlage mit 95 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Für den Staatsrat und die Mehrheit des Grossen Rates ist klar: Das neue Lager macht die Erhaltung des Freiburger Kulturerbes einfacher, sicherer und wirtschaftlicher.
Aus all diesen Gründen empfehlen Ihnen der Grosse Rat und der Staatsrat, am 9. Februar JA zu stimmen.
Die Parlamentsdebatte
Der Grosse Rat befasste sich am 4. September 2024 mit dieser Vorlage und nahm sie mit 95 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen an. Die Parlamentarier anerkannten die Wichtigkeit, das Freiburger Kulturgut zu erhalten, es professionell zu lagern und für zukünftige Generationen zu sichern.
Die Differenzen
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Mehrere Mitglieder des Grossen Rates wiesen auf die hohen Kosten des Projekts hin, ohne jedoch seine Notwendigkeit in Frage zu stellen. Die wichtigsten Bedenken, die in der Debatte geäussert wurden, betrafen die finanzielle Lage des Staates und die Notwendigkeit einer Priorisierung der Projekte. Die Vertreterin und der Vertreter des Staatsrats wiesen darauf hin, dass das Zentrum erhebliche Mietkosten einspart. Nach nur 14 Betriebsjahren werde das SIC billiger sein als die aktuelle Anmietung von Lagerflächen.
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Es wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im Zusammenhang mit der Zufahrt zum Standort geäussert. Das Projekt des neuen Lagerzentrums umfasst einen Mobilitätsplan, der das benachbarte Gebäude des Amtes für Informatik und Telekommunikation integriert und 74 Parkplätze aufweist, von denen elf für das neue
Lagerzentrum bestimmt sind. Die Vertreterin und der Vertreter des Staatsrats betonten, dass sich der Standort in einem Gebiet befindet, das gut an den öffentlichen Verkehr angebunden und auch mit dem Velo leicht zu erreichen ist. Das Lagerzentrum wird nur wenig motorisierten Verkehr in der Nachbarschaft verursachen.
Häufig gestellte Fragen
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Da das Freiburger Kulturerbe Teil der Identität und der Geschichte des Kantons ist, muss es für künftige Generationen erhalten werden. Diese Aufgabe des Staates ist eine oft unsichtbare, aber wesentliche Aufgabe, die langfristig angelegt ist. Das Projekt ermöglicht eine langfristige Lösung für das Problem der Lagerung von Freiburger Kulturgütern und Universitätsbeständen aus zwölf kulturellen Einrichtungen des Kantons. Im Vergleich zur derzeitigen Lösung mit angemieteten Flächen wird das neue Zentrum den künftigen Bedarf an Lagerraum auffangen und gleichzeitig erlauben, die Belastungen für den Staat unter Kontrolle zu halten.
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Das Kulturerbe des Staates Freiburg ist verstreut und insgesamt schlecht gelagert, was wertvolle Gegenstände gefährdet. Durch eine zentrale Lagerung kann der Staat jährlich mehr als eine Million Franken an Mietkosten einsparen. Das Lagerzentrum wird die Erhaltung des Freiburger Kulturerbes einfacher, sicherer und kostengünstiger machen.
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Nein. Der Staatsrat hat neue Verfahren eingeführt, die bereits Früchte tragen in Bezug auf die Zuverlässigkeit der angekündigten Beträge.
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Das Zentrum ermöglicht es, einen unveräusserlichen Schatz zu schützen. Unser Kulturerbe von kantonaler oder nationaler Bedeutung, besteht aus 6 Millionen Objekten: Sammlungen von Büchern, Drucken, Manuskripten und Inkunabeln, öffentliche Archive oder private Bestände seit dem Mittelalter, bewegliche Güter oder materielle Überreste und archäologische Dokumente seit 13 000 Jahren, Kunstwerke (Gemälde, Skulpturen, Glasmalereien, Textilien…), Musikpartituren, Fotografien und Tonaufnahmen, historische Gegenstände oder Dokumente, organische oder anorganische Proben und
Objekte, Mobiliar oder Elemente, die von Baustellen des Kulturerbes gerettet wurden, usw. Obwohl die Objekte nicht direkt für die Öffentlichkeit zugänglich sind, können sie auf Anfrage in digitaler Form oder bei verschiedenen Ausstellungen der teilnehmenden Museen eingesehen werden.
- Broschüre zur Abstimmung vom 9 Februar 2025 (PDF, 4.12MB)
- Wortprotokoll der Parlamentsdebatte - Kredit für den Bau eines interinstitutionellen kantonalen Lagers für Kulturgüter (SIC) (PDF, 257.94k)
- Medienmitteilung von 12 Dezember 2024: Den Schutz des Freiburger Kulturerbes verbessern: Staatsrat und Grosser Rat empfehlen ein JA zum Lagerzentrum am 9. Februar 2025