Bei den Staatsratswahlen vom 11. November 2001 hat Pascal Corminboeuf das absolute Mehr erreicht und ist somit gewählt. Sechs Sitze bleiben zu besetzen. Der Staatsrat hat daher mit einem Beschluss vom 13. November 2001 die Stimmberechtigten auf Sonntag, 2. Dezember 2001, zum 2. Wahlgang einberufen. An diesem 2. Wahlgang konnten teilnehmen: Michel Pittet, Urs Schwaller, Jean-Luc Baechler, Isabelle Chassot, Ruth Lüthi, Claude Grandjean, Claude Lässer, Pascal Friolet, Benoît Rey und Romain Barras.
Durch persönliche Erklärung zuhanden der Staatskanzlei innerhalb der am Mittwoch, 14. November 2001, um 12 Uhr ablaufenden Frist haben Jean-Luc Baechler, Pascal Friolet, Benoît Rey und Romain Barras ihre Kandidatur für den 2. Wahlgang zurückgezogen. Nach Artikel 91 Abs. 2 PRG konnten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Listen, auf denen die verzichtenden Personen aufgeführt waren, bis Freitag, 16. November 2001, 12 Uhr Ersatzkandidaturen anmelden. Diese Frist ist unbenutzt abgelaufen. Es verbleiben somit sechs Kandidatinnen und Kandidaten für den 2. Wahlgang. Nach Artikel 96 Abs. 1 werden alle Kandidatinnen und Kandidaten des 2. Wahlganges ohne Urnengang für gewählt erklärt, wenn ihre Zahl gleich gross oder kleiner als die Zahl der verbleibenden Sitze ist. Darüber hinaus sieht der Artikel 3 des Beschlusses vom 13. November 2001 über das Ergebnis der Wahl vom 11. November 2001 für die Gesamterneuerung des Staatsrats und zur Einberufung der Stimmberechtigten des Kantons Freiburg auf Sonntag, den 2. Dezember 2001, für den zweiten Wahlgang vor, dass der zweite Wahlgang annulliert wird, wenn am Ende der Frist für den Rückzug von Kandidaturen und für den Ersatz der Personen, die für den zweiten Wahlgang kandidieren dürfen, die Zahl der kandidierenden Personen gleich gross ist wie die Zahl der zu besetzenden Sitze. Dies ist nun der Fall. Der 2. Wahlgang wird somit aufgehoben.
Aus diesen Gründen werden Michel Pittet, Urs Schwaller, Isabelle Chassot, Ruth Lüthi, Claude Grandjean und Claude Lässer ohne 2. Wahlgang als Mitglieder des Staatsrats für gewählt erklärt.
(Staatsratsbeschluss vom 20. November 2001, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. November 2001)