Der Oberamtmann versichert sich, dass alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen in seinem Bezirk ordnungsgemäss verlaufen, nämlich:
- die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen
- die kommunalen Abstimmungen
- die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen
- Wahlen ins Oberamt
Nebst der Aufsicht über den ordnungsgemässen Verlauf der Urnengänge stellt der Oberamtmann die Übermittlung der Ergebnisse namentlich von Gemeindewahlen sicher.