Den Generalrat wählen
Für die Generalratswahlen gilt immer das Proporzsystem; die Wählerinnen und Wähler stimmen sowohl für eine politische Partei oder eine Wählergruppe als auch für eine Kandidatin oder einen Kandidaten.
Wie wählt man?
Im Proporzsystem hat jede abgegebene Stimme eine doppelte Wirkung: Sie vergrössert den Stimmenanteil der politischen Partei oder der Wählergruppe und auch die Stimmenzahl der Kandidatin oder des Kandidaten.
- Unveränderte Liste Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird unverändert in das Kuvert gelegt.
- Veränderte Liste Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird durch Streichen einiger Namen verändert. Die leer gelassenen Linien bedeuten Stimmen für die politische Partei oder die Wählergruppe, deren Name auf der Liste steht.
- Panaschierte Liste Auf der von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckten Liste können gestrichene Namen durch Namen von anderen Listen ersetzt werden.
- Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste) Im Wahlmaterial, das den Wählerinnen und Wählern abgegeben wird, befindet sich auch eine Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste). Sie kann ganz oder teilweise ausgefüllt werden.
Siehe die ausgefüllten Beispiellisten
Den Gemeinderat wählen
Die Gemeinderatswahlen werden im Prinzip nach dem Majorzsystem durchgeführt. Diese Wahl umfasst allenfalls zwei Wahlgänge.
In einigen Gemeinden wird der Gemeinderat nach dem Proporzverfahren gewählt. Siehe die Erläuterungen zur Wahl des Generalrats
1. Wahlgang
Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben. Das nennt man das absolute Mehr.
2. Wahlgang
Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die am meisten Stimmen erhielten, das ist das relative Mehr.
Wie wählt man?
- Bei der Majorzwahl zählt eine Stimme nur für die angegebene Person. Es gibt keine Parteistimmen.
- Die leer gelassenen oder wegen Streichens leer gewordenen Linien werden als leere Stimmen betrachtet.
Siehe die ausgefüllten Beispiellisten
Um korrekt zu wählen
Für die Berücksichtigung einer Liste, müssen Sie die folgenden Regeln einhalten.
- Es darf nur eine einzige Liste ins offizielle Wahlkuvert gesteckt werden
- Nutzen Sie nur die offiziellen Listen
- Eine vorgedruckte Wahlliste muss mindestens einen gültigen Namen enthalten
- Ausfüllen oder Ändern einer Liste von Hand, aber lesbar
Wie und wo wählt man?
Im Kanton Freiburg kann man auf verschiedene Arten abstimmen:
- indem man sich persönlich ins Abstimmungsbüro begibt;
- vorzeitig (brieflich oder durch Einwurf);
- uhause für Personen, die die nötigen Tätigkeiten für die Ausübung des Stimmrechts nicht verrichten können.
Briefliche Stimmabgabe
Damit dies gewährleistet werden kann, empfiehlt die Schweizerische Post, die Stimmcouverts richtig zu frankieren und rechtzeitig aufzugeben. Sie empfiehlt auch, die Aufgabe der Wahlzettel so zu planen, dass die Sendung bis spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintrifft.
- Per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Abstimmungstag
- Per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungstag