Wahl in den Grossen Rat
Die Wahl in den Grossen Rat erfolgt in einem einzigen Wahlgang und nach dem Proporzwahlsystem. Die Stimmbürgerin oder der Stimmbürger stimmt sowohl für eine politische Partei oder eine Wählergruppe als auch für eine kandidierende Person.
Die Wahl der 110 Mitglieder des Grossen Rats findet in acht Wahlkreisen statt. Jedem dieser Wahlkreise wird auf Basis der Anzahl der Zivilbevölkerung am 31. Dezember 2020 eine bestimmte Zahl von Sitzen zugeteilt.
Verteilung der Anzahl der Grossrätinnen und Grossräte nach Wahlkreisen
- Freiburg-Stadt: 13 Grossrätinnen und Grossräte
- See: 13 Grossrätinnen und Grossräte
- Saane-Land: 23 Grossrätinnen und Grossräte
- Glane: 8 Grossrätinnen und Grossräte
- Sense: 15 Grossrätinnen und Grossräte
- Broye: 11 Grossrätinnen und Grossräte
- Greyerz: 20 Grossrätinnen und Grossräte
- Vivisbach: 7 Grossrätinnen und Grossräte
Jede stimmberechtigte Person kann nur für eine kandidierende Person in ihrem Wahlkreis stimmen. So kann beispielsweise eine stimmberechtigte Person des Wahlkreises Saane-Land nicht für eine Person im Wahlkreis Freiburg-Stadt stimmen.
Besonderheiten für die Wahlkreise Glane und Vivisbach
- Die Wahlkreise Glane und Vivisbach werden für die Verteilung der Sitze verbunden.
- Die Wahllisten der Wahlkreise Glane und Vivisbach können zu Paaren. zusammengefasst werden, um ihre Chancen auf einen Sitz im Grossen Rat zu erhöhen.
- Die Stimmberechtigten des Wahlkreises Glane wählen 8 Vertreterinnen und Vertreter.
- Die Stimmberechtigten des Wahlkreises Vivisbach wählen 7 Vertreterinnen und Vertreter.
- Die Listen und die kandidierenden Personen werden wie bei jeder anderen Wahl gewählt.
Für weitere Einzelheiten konsultieren Sie bitte die offizielle Informationsbroschüre.
Wahl des Staatsrates und der Oberamtspersonen
Die Wahl der Mitglieder des Staatsrats und der Oberamtspersonen erfolgt nach dem Majorzwahlsystem. Diese Wahl kann aus zwei Wahlgängen bestehen.
Erster Wahlgang
Die Sitze werden von denjenigen kandidierenden Personen gewonnen, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben. Das nennt man das absolute Mehr.
Zweiter Wahlgang
Die Sitze werden von denjenigen kandidierenden Personen gewonnen, die am meisten Stimmen erzielten, das nennt man das relative Mehr.
Um korrekt zu wählen
Für die Berücksichtigung einer Liste, müssen Sie die folgenden Regeln einhalten.
- Es darf nur eine einzige Liste ins offizielle Wahlkuvert gesteckt werden
- Nutzen Sie nur die offiziellen Listen
- Eine vorgedruckte Wahlliste muss mindestens einen gültigen Namen enthalten
- Ausfüllen oder Ändern einer Liste von Hand, aber lesbar
- Nur die auf den eingereichten Listen eingetragenen Kandidatinnen und Kandidaten können auf einer Liste hinzugefügt werden
Beispiele von Listen
Für die Wahl in den Grossen Rat sind das Stimmcouvert und die Listen weiss.
Für die Wahl in den Staatsrat sind das Stimmcouvert und die Listen blau.
Für die Wahl der Oberamtspersonen sind das Stimmcouvert und die Listen grau.
Wie und wo wählt man?
Im Kanton Freiburg kann man auf verschiedene Arten abstimmen:
- indem man sich persönlich ins Abstimmungsbüro begibt;
- vorzeitig (brieflich oder durch Einwurf);
- zuhause für Personen, die die nötigen Tätigkeiten für die Ausübung des Stimmrechts nicht verrichten können.
Briefliche Stimmabgabe
Damit dies gewährleistet werden kann, empfiehlt die Schweizerische Post, die Stimmcouverts richtig zu frankieren und rechtzeitig aufzugeben. Sie empfiehlt auch, die Aufgabe der Wahlzettel so zu planen, dass die Sendung bis spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintrifft.
- Per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Abstimmungstag
- Per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungstag