Rechtsverbindlichkeit
Seit dem 1. Januar 2019 sind die Amtliche Sammlung des Kantons Freiburg (ASF) und die Systematische Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) nur noch elektronisch in der Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF) publiziert.
Ab diesem Datum, sind die Erlasse (im PDF-Format mit ihrer elektronischen Unterschrift) und die Angaben über ihre formelle Gültigkeit und ihre Berichtigungen, wie sie in der Amtlichen Sammlung und in der Systematischen Gesetzessammlung veröffentlicht werden, für ihren Inhalt verbindlich.
Die Verbindlichkeit gilt jedoch nicht für:
> interkantonale oder internationale Verträge;
> vor dem 1. Januar 2019 im ASF publizierte Erlasse;
> die Versionen der im SGF publizierten Erlasse, die ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr in Kraft sind;
> die Änderungstabellen am Ende der Erlasse.
Weicht die Fassung der Amtlichen Sammlung von derjenigen der Systematischen Gesetzessammlung ab, so ist die Fassung der Amtlichen Sammlung massgebend, es sei denn, eine Berichtigung oder Anpassung gemäss der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse sei vorgenommen worden.
Gesetzliche Grundlagen: Gesetz über die Veröffentlichung der Erlasse vom 16. Oktober 2001 (SGF 124.1), geändert durch das Gesetz vom 3. November 2016 (ASF 2016_142); Reglement über die Veröffentlichung der Erlasse vom 11. Dezember 2001 (SGF 124.11).
Verwaltung : Staatskanzlei des Kantons Freiburg
- ASF/SGF : Amt für Gesetzgebung GeGA (Kontakt)
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