Die Sektion Finanzmanagementinstrumente und Subventionsverwaltung gehört zur Finanzverwaltung des Staates Freiburg und befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Leistungsorientierte Führung (LoF);
- Periodische Überprüfung der Subventionen;
- Finanzielle Überwachung der Beteiligungen des Staates;
- Einführung von Finanzmanagement- und Analyseinstrumenten;
- Follow-up der Mandate.
Leistungsorientierte Führung
Die Umsetzung der LoF beim Staat Freiburg beruht hauptsächlich auf einem freiwilligen Engagement der Verwaltungseinheiten und Anstalten.
Die folgenden Verwaltungseinheiten haben eine Bewilligung für die leistungsorientierte Führung im Sinne von Artikel 59 SVOG und Kapitel 5a des Gesetzes vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG):
- das Amt für Wald und Natur (WNA),
- das Landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg (LIG),
- das Tiefbauamt (TBA),
- das Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA).
Charakteristika der LoF:
- sie basiert grundsätzlich auf den Leistungen/Produkten entsprechend dem Auftrag;
- Genehmigung des Budgets ausgehend vom Leistungsgruppensaldo => Flexibilität innerhalb der primären Kostenarten;
- direkte Implikation der externen Akteure (FGK, SR, Direktion usw.);
- Fristen von der FinV vorgegeben;
- vordefiniertes Konzept, kann nicht nur teilweise umgesetzt werden;
- Transparenz nach Leistungsgruppen und Leistungen gegen aussen.
Subventionen
Bei den Subventionen handelt es sich um diejenige Aufwandkategorie des Staates, in der in den letzten Jahrzehnten der grösste Zuwachs zu verzeichnen war. Ihr Anteil am Voranschlag der Laufenden Rechnung, der 1985 noch weniger als 25 % betrug, ist gegenwärtig mit einem Betrag von über 1 Millarde Franken auf 40 % gestiegen.
Der Staat Freiburg verfügt seit 1999 über ein Subventionsgesetz (SubG). Das primäre Ziel dieses Gesetzes ist es, unter Berücksichtigung der dem Staat zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, Kohärenz, Wirksamkeit und Sicherheit ins oft komplexe Subventionssystem zu bringen. Im August 2000 hat der Staatsrat ein Subventionsreglement verabschiedet, in dessen Anhang die in drei unterschiedliche Kategorien – Finanzhilfe, Abgeltung und Individualbeitrag – eingeteilten kantonalen Subventionen verzeichnet sind.
Die Gesetzgebung über die Subventionen enthält einige Grundsätze, die bei der laufenden Verwaltung der Subventionen und bei der Ausarbeitung von Bestimmungen in Zusammenhang mit Subventionen zu befolgen sind. Nach dem SubG müssen die kantonalen Subventionen periodisch, und zwar mindestens alle sechs Jahre, auf ihre Notwendigkeit, ihren Nutzen, ihre Wirksamkeit und ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. Diese periodische Überprüfung entspricht auch den diesbezüglichen Vorgaben der Kantonsverfassung.