In diesem Rahmen hat sie hauptsächlich folgende Aufgaben:
- sie leitet die Finanzplanungs- und Budgetierungsarbeiten;
- sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen und für die Umsetzung der Budgets im vom Grossen Rat beschlossenen Rahmen;
- sie kümmert sich um den Kontenrahmen in Anwendung des harmonisierten Rechnungsmodells der Kantone;
- sie prüft finanzwirksame Dossiers;
- sie verfasst Stellungnahmen zu eidgenössischen und kantonalen Vernehmlassungen;
- sie ist in diversen Kommissionen und Arbeitsgruppen vertreten.
Die Abteilung Finanzplanung und Budgetkontrolle erstellt auch sämtliche Finanzstatistiken mit Bezug auf die Rechnungs- und Voranschlagsergebnisse des Staates.
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