Das Ziel einer Motion besteht darin, den Staatsrat zur Ausarbeitung eines Entwurfs zu verpflichten, der:
- die Verfassung, ein Gesetz, ein Dekret oder eine bestehende Parlamentsverordnung ändern soll
- ein neues Gesetz, Dekret oder eine neues Parlamentsverordnung schaffen soll
NB: Art. 69 GRG enthält die ausführliche Liste der von der Motion betroffenen Gegenstände
Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.
Sämtliche Motionen ab 2012 sind in Parlinfo, dem Informationssystem des Grossen Rates verzeichnet.
Geschäfte vor 2012 finden Sie unter folgendem Link: Motionen