Mit einer parlamentarischen Initiative soll der Grosse Rat verpflichtet werden, einen Entwurf auszuarbeiten:
- zur Änderung der Verfassung, eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer bestehenden Parlamentsverordnun
- für ein neues Gesetz, ein neues Dekret oder eine neue Parlamentsverordnung
Die parlamentarische Initiative verfolgt das gleiche Ziel wie die Motion (s. Art. 69 GRG).
Ein Unterschied zwischen den beiden Instrumenten besteht im Hinblick auf den Adressaten des Vorstosses. So wird die Vorbereitung von Erlassentwürfen, für die üblicherweise der Staatsrat zuständig ist (Art. 111 KV), hier ausnahmsweise vom Grossen Rat wahrgenommen.
Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.
Sämtliche Parlamentarische Initiativen ab 2012 sind in Parlinfo, dem Informationssystem des Grossen Rates verzeichnet.
Geschäfte vor 2012 finden Sie unter folgendem Link: Parl. Initiativen.
Formular für die Einreichung