Bernard Weck (1890–1950), konservativ
Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael schliesst Bernard Weck seine Rechtsstudien an der Universität Freiburg, die er mit einem Semester in München ergänzt hat, mit dem Lizentiat ab (1912). Seine Verpflichtungen in Studentenverbindungen – Mitglied der Nuithonia und des Schweizerischen Studentenvereins (1910–1915), Präsident der Sarinia (1911–1912) – finden eine Fortsetzung in den gleichen katholisch-konservativen Kreisen, als er Vizepräsident der Freiburger Konservativen Volkspartei und auf nationaler Ebene des Schweizerischen Katholischen Volksvereins wird (zudem ist er Westschweizer Präsident des SKVV).
Da er zunächst Anwalt werden will, absolviert er ein Praktikum in einer Kanzlei, bevor er sich neu ausrichtet und Gerichtsschreiber am Kantonsgericht wird (1915). Seine Karriere beschleunigt sich, als er zum Staatsanwalt des Kantons Freiburg (1916) und dann zum Oberamtmann des Saanebezirks (1918) ernannt wird. Am 23. Dezember 1919 wird er im Alter von 29 Jahren in den Staatsrat gewählt. Er ist das letzte Regierungsmitglied, das vom Kantonsparlament ernannt wird. Nach der Einführung der Volkswahl im Jahr 1921, basierend auf dem Majorzsystem, wird er sieben Mal wiedergewählt. Somit verbringt er 27 Jahre in der Kantonsexekutive, deren Präsidium er viermal ausübt (1924, 1930, 1937, 1943). Zudem sitzt er von 1925 bis 1950 im Ständerat und wird 1938 einstimmig zu dessen Präsidenten gewählt. Er leitet die Zollkommission und während des Krieges die Vollmachtenkommission.
Im Freiburger Staatsrat ist Bernard Weck sukzessive Vorsteher von drei Direktionen. Zunächst leitet er die Polizei-, Sanitäts- und Handelsdirektion (1919–1926) und führt ein Sicherheitspolizeikorps ein (1920). An der Spitze der Direktion der Justiz, des Kultus sowie der Gemeinden und Pfarreien (1927–1936) setzt er ein Gesetz für unentgeltliche Rechtspflege (1933) und verschiedene gesetzliche Bestimmungen oder Ausführungsreglemente zu Bundesgesetzen durch.
Ende 1936 übernimmt Bernard Weck die Baudirektion, die er zehn Jahre lang leitet (1936–1946). Seine Hauptaufgabe ist die Weiterführung des von Victor Buchs begonnenen Strassenerneuerungsprogramms (Teerung), das dem Kanton zu einem modernen Strassennetz verhelfen soll. Als das Programm aufgrund mangelnder Materialien und infolge der Mobilisationen während des Zweiten Weltkriegs gestoppt wird und sich die Frage künftiger Nationalstrassen stellt, setzt sich Bernard Weck hartnäckig für eine Streckenführung ein, die Freiburg vor der Isolation bewahrt. Um im Eisenbahnbereich von Bundessubventionen zur Sanierung des Netzes profitieren zu können, führt er 1942 die Fusion der wichtigsten Bahngesellschaften (Freiburg–Murten–Ins, Chemins de fer électriques de la Gruyère, Bulle–Romont) zur Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) durch. Was die Wasserkraftwerke betrifft, übernimmt er das Projekt der Staumauer von Rossens und führt es bis zur Verabschiedung durch den Grossen Rat (1943) und den ersten Bauarbeiten weiter.
Unter dem Druck der jungen Konservativen verzichtet Bernard Weck bei den stürmischen Wahlen von 1946 auf eine weitere Kandidatur. Dagegen wird er 1947 erneut in den Ständerat gewählt und setzt dort seine Tätigkeit auf Bundesebene fort, bis er 1950, durch eine lange Krankheit erschöpft, seinen Rücktritt einreicht. Ein paar Wochen später stirbt er am 5. Mai 1950 in Freiburg.
Aus dem Französische übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine