Charles Weck (1837–1931), konservativ
Auf die Namen Charles-Henri-Rodolphe getauft, ist Charles ein Vetter ersten Grades der Staatsräte Rodolphe Weck-Bussy und Louis Weck-Reynold. Er heiratet Léontine Buman (geb. am 19. März 1868), die aus denselben gesellschaftlichen Kreisen wie er stammt. Das Paar hat sieben Kinder, darunter Eugène (1872–1912), Maler und Lehrer für Malerei, und Marie, Dekorationsmalerin. Mit Leidenschaft, Talent und Fleiss ist Charles de Weck als Holzschnitzer tätig. Er gibt seine Begeisterung für die Kunst an seine Kinder weiter.
Von geistlichen Hauslehrern in Onnens unterrichtet, besucht Charles nicht die radikale Kantonsschule, sondern seine Eltern schicken ihn zu den Jesuiten nach Besançon (1850–1856) und Feldkirch (1856–1857). Mit Erfolg besucht er die Rechtsschule in Freiburg (1858–1860), die ihm das Juristendiplom verleiht. Gleichzeitig arbeitet er als Schreiber des Friedensgerichts in Freiburg. Anschliessend ist er Substitut des Gerichtsschreibers am Kantonsgericht (1861–1864), Ersatzrichter (1894–1868) und zweiter Assessor (1868–1873) am Friedensgericht in Freiburg, Ersatzrichter am Kantonsgericht (1868–1873) und schliesslich Kantonsrichter (1874–1881). In Onnens ist er von 1862 bis 1880 Gemeinderat und Pfarreirat. Von 1867 bis 1881 präsidiert er die Pfarrei Onnens. Zudem ist er Major und militärischer Grossrichter (1876–1881).
Am 14. Januar 1881 wird er mit 61 von 83 Stimmen in den Staatsrat gewählt, nachdem Pierre Gottrau seine Wahl am 15. Dezember 1880 abgelehnt hat. Er tritt somit die Nachfolge seines angesehenen und geschickten Vetters Weck-Reynold an. 25 Jahre lang leitet er die Direktion für Justiz und Kultus (ab 1902 Justiz, Kultus und Pfarreien), wobei ihm seine glänzenden juristischen Kenntnisse von Nutzen sind. Mehr als 40 Gesetze treten unter ihm in Kraft, die insbesondere die Justizorganisation (1895), die Aufsicht der Anwälte (1898), das Arbeitsgericht (1899 und 1901) und die Wiedereinführung der Todesstrafe (1894) betreffen. Er lehnt jedes Bundesmandat ab, das ihn von seinen kantonalen Tätigkeiten abhalten könnte. Charles Weck unterstützt getreu die Pläne Georges Pythons. Er geniesst hohes Ansehen bei seinen Kollegen wie im Grossen Rat und präsidiert die Regierung 1897, 1901 und 1906. Mit 69 Jahren zieht er sich 1906 aus dem öffentlichen Leben zurück, nachdem er ein Vierteljahrhundert in der Exekutive verbracht hat.
1931 stirbt er im Alter von 93 Jahren und 11 Monaten. Mit Max Aebischer (1914-2009) gehört er zu den Staatsräten, denen es vergönnt war, ein ungewöhnlich hohes Alter zu erreichen.
Aus dem Französische übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine