Erwin Jutzet (2006-2016), sozialdemokratisch
Nach der Primarschule in Schmitten und der Sekundarschule in Tafers legt Erwin Jutzet seine lateinisch-griechische Matura in Immensee (SZ) ab. An der Universität Freiburg studiert er Rechtswissenschaften und schliesst dieses Studium 1975 mit dem Lizentiat ab. Nach einem Praktikum in der Anwaltskanzlei Hank & Studer in Murten arbeitet er als Jurist im kantonalen Departement für Gemeinden und Pfarreien. 1979 erwirbt er sein Anwaltspatent. Er ist Gerichtsschreiber am Bezirksgericht See, Vizepräsident des Arbeitsgerichts und Handelsregisterführer und wird 1981
Bundesgerichtsschreiber (zuerst in der öffentlich-rechtlichen, dann in der zivilrechtlichen Abteilung). 1984 eröffnet er seine Anwaltskanzlei in Freiburg.
1985 wird Erwin Jutzet bei der Kantonsrichterwahl im dritten Wahlgang von Anwalt Pierre Corboz (62 gegen 56 Stimmen) geschlagen. Diese Niederlage ist der Ausgangspunkt einer Initiative für die Wahl der Richter durch das Volk, die 1989 abgelehnt wird. Der Freiburger wird zum Ersatzrichter am Kantonsgericht und am Bundesgericht ernannt.
1981 kandidiert er erfolglos für das Oberamt des Sensebezirks, wird jedoch im gleichen Jahr als Abgeordneter dieses Bezirks in den Grossen Rat gewählt, dem er bis 1995 angehört. Tatkräftig setzt er sich dafür ein, dass Deutsch und Französisch als gleichberechtigte Amtssprachen anerkannt werden. Seine Motion führt zur Revision des Sprachenartikels (Art. 21) der Kantonsverfassung (1990). Von 1988 bis 1994 ist er SP-Fraktionschef, und 1995 präsidiert er den Grossen Rat.
Am 4. Dezember 1995 wird Erwin Jutzet in den Nationalrat gewählt, in dem er bis zum 4. März 2007 sitzt. Er präsidiert die Aussenpolitische Kommission, die Delegation EFTA/Europäisches Parlament und die Kommission für die Vorbereitung der Wahl der Bundesrichter. Zudem ist er Mitglied der Rechtskommission. Aufgrund seines regen Interesses für Afrika leitet er eine Delegation der Aussenpolitischen Kommission nach Mosambik und unternimmt Reisen in die Region der Grossen Seen.
1991 kandidiert er erfolglos für den Staatsrat. 2006 wird er gewählt und übernimmt die Sicherheits- und Justizdirektion. Er ist Mitglied des Justizrats und präsidiert seit 2008 die Kommission für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. 2011 ist er Staatsratspräsident.
Erwin Jutzet führt wichtige Reformen durch, die sich in Gesetzen niederschlagen. So legt er das Projekt einer bürgernahen Polizei und ein Gesetz über die Videoüberwachung vor. Der Grosse Rat genehmigt seinen Vorschlag, das Kantonsgericht im ehemaligen Augustinerkloster unterzubringen. Die Richter hatten sich gegen dieses Gebäude ausgesprochen. Für die Polizei wird ein Neubau geplant. Des Weiteren setzt er die Verabschiedung der Gesetze über die Harmonisierung der Register und über den Bevölkerungsschutz durch. Ein Gesetz über die Feuerpolizei, das
eine Reorganisation der Feuerwehr umfasst, und ein Ausführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch werden ebenfalls genehmigt.
Erwin Jutzet bringt ein neues Justizgesetz durch, das verschiedene Texte zusammenfasst und aktualisiert und in Übereinstimmung mit der Neuregelung der Bundesrechtspflege steht. Er präsentiert einen Gesetzesentwurf über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention. Ein Gesetz über die Prostitution wird verabschiedet, desgleichen eines über die Entwicklungszusammenarbeit. Mit dem Kanton Bern schliesst er Abkommen über die Aufsicht der Vorsorgeeinrichtungen ab.
Erwin Jutzet war Präsident der IV-Kommission des Kantons Freiburg, der Stiftung «Les Buissonnets» und der Schweizerischen Gesundheitsligen-Konferenz sowie auch Gründungsmitglied des Mieter/innenverbands Deutschfreiburg.
Erwin Jutzet wird bei den Staatsratswahlen 2011 bequem im Amt bestätigt und tritt im Jahr 2016 aus dem Staatsrat zurück.
Aus dem Französische übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine