Gesetzliche Grundlagen
Der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung
1981 wurde der Artikel 4 Abs. 2 BV (Art. 8 der Bundesverfassung von 1999) vom Volk mit folgendem Wortlaut angenommen:
"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)
Am 24. März 1995 beschliesst die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) anzunehmen:
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar."
Verfassung des Kantons Freiburg
Art. 9 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 hat folgenden Wortlaut:
"Frau und Mann sind gleichberechtigt. Sie haben insbesondere Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Staat und Gemeinden achten auf ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, namentlich in Familie, Ausbildung, Arbeit und soweit möglich beim Zugang zu öffentlichen Ämtern."
Gesetz über das Staatspersonal (StPG)
Artikel 4 al. d) des StPG des Staates Freiburg vom 17. Oktober 2001:
"Ziel der Personalpolitik ist es, die Personalressourcen des Staates optimal zur Geltung zu bringen. Sie beruht auf folgenden Grundsätzen:
(…)
d) Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frau und Mann.“
Internetseite des Amts für Personal und Organisation
"Der Staat Freiburg setzt sich für die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in allen Bereichen ein (Besoldung, Aufgabenzuweisung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, usw.). Wir ermutigen Frauen, eine berufliche Karriere im öffentlichen Dienst anzustreben und ihre Bewerbungen für offene Stellen sind besonders willkommen. Die Anstellungsbedingungen und die Sozialleistungen erlauben es, die berufliche Tätigkeit mit der persönlichen Situation zu vereinbaren."