Ausserdem will er dadurch seinen Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen bieten, gut ausgebildetes Personal gewinnen und halten und so die Qualität und die gute Funktionsweise seiner Dienstleistungen stärken.
Das Projekt gliedert sich in drei Etappen: Erarbeitung einer Gleichstellungsstrategie, Erarbeitung eines Aktionsplans mit konkreten Massnahmen und einem Evaluationsprozess, sowie die Umsetzung des Aktionsplans. Unter der Leitung des GFB werden die Arbeiten von einer vom Staatsrat nominierten Arbeitsgruppe beaufsichtigt. Diese wird von dem Staatsrat und Direktor für Gesundheit und Soziales, Herr Philippe Demierre, präsidiert.
PGKV – Entstehungsgeschichte
Der Entscheid des Staatsrates, den PGKV zu erarbeiten und schliesslich auch umzusetzen, beruht auf einem Postulat vom 7. Mai 2008 (P2032.08, TGR S. 804). Er stützt sich dabei auf seinen Bericht Nr. 252 vom 17. Mai 2011, auf eines der Ziele der Herausforderung Nr. 3 des Regierungsprogramms und Finanzplans der Legislaturperiode 2007-2011 sowie auf Artikel 4 Bst. d des Gesetzes vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG).
Die Vision sowie fünf strategische Ziele sind vom Staatsrat im Mai 2012 genehmigt worden. Daraufhin ist durch eine von der ehemaligen Staatsrätin Anne-Claude Demierre angeleiteten Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Direktionen, des Amtes für Personal und Organisation (POA), des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), der Universität und der Hochschulen des Kantons Freiburg – ein Aktionsplan mit 25 Massnahmen ausgearbeitet worden.
Um ein aktualisiertes Bild der Situation zu erhalten, war eine statistische Analyse (Daten von 2014) Bestandteil des Ausarbeitungsprozesses des Aktionsplans. Seitdem werden punktuell Analysen durchgeführt, um die Entwicklung der Situation zu verfolgen.