Die Verordnung über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV; SGF 122.0.12) überträgt der ILFD die folgenden Zuständigkeitsbereiche im Bereich der Institutionen:
- die Verfassung und die Institutionen;
- die Sprachenpolitik;
- die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat;
- die politischen Rechte;
- die Einbürgerungen;
- den Zivilstandsdienst;
- die Oberämter;
- die Gemeinden.
Die ILFD nimmt diese Zuständigkeiten durch ihr Generalsekretariat sowie durch das Amt für Gemeinden (GemA) und das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) wahr. Die Oberämter sind der ILFD administrativ zugewiesen.
Zu diesen Zuständigkeitsbereichen kommen jene in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Wald und Wild hinzu.