Der Jugendrat (JR) steht allen Jugendlichen des Kantons im Alter zwischen 16 und 25 Jahren offen, unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit.
Der JR ist politisch neutral. Dies garantiert den Jugendlichen ein politisches und soziales Engagement, ohne sich frühzeitig zum Programm und zu den Beschlüssen einer Partei bekennen zu müssen (Sachpolitik statt Parteipolitik).
Die Institutionen und Rechtsangelegenheiten haben die administrative Leitung des Jugendrats des Kantons Freiburg (JR) inne.
Gesetzliche Grundlagen
- Jugendgesetz vom 12. Mai 2006
- Verordnung vom 9. Dezember 2016 über die Organisation und die Arbeitsweise des Jugendrates