Staat und Gemeinden achten auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.
Die Sprachenfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen. Das IAEZA begleitet/lenket/verfolgt ihren Gebrauch, der im von der Kantonsverfassung vorgegebenen Rahmen geregelt ist. Es beantwortet zudem parlamentarische Vorstösse zur Sprachenfrage.
Schließlich ist das Amt verantwortlich für die Organisation des Tags der Zweisprachigkeit.
Auf Initiative des Jugendrats hat der Grosse Rat im Februar 2015 beschlossen, einen Tag der Zweisprachigkeit einzuführen, der jeden 26. September stattfindet, zeitgleich mit dem europäischen Tag der Sprachen (Gesetz vom 10. Februar 2015). Dieser Tag bringt den ganzen Reichtum der Zweisprachigkeit und die guten Beziehungen zwischen den Sprachgemeinschaften des Kantons zur Geltung.
Auf der Internetseite www.fri2frei.ch finden Sie alle wichtigen Informationen über den Tag der Zweisprachigkeit des Staat Freiburg, insbesondere zur Teilnahme am Wettbewerb der für den Tag organisiert wurde.