Jean Folly (1810-1854), radikal
Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael studiert er an der Rechtsakademie in Freiburg (1832-1833) und an der Universität Freiburg im Breisgau (1833-1834). Sein Anwaltspraktikum macht er bei Louis Fournier, Schultheiss während des Sonderbunds. 1836 erhält er sein Anwaltspatent und übt anschliessend diesen liberalen Beruf aus.
Jean Folly wird verdächtigt, am Aufstand der Radikalen vom 6. Januar 1847 teilgenommen zu haben. Nach dem Scheitern des Handstreichs wird er verhaftet und bis April 1847 gefangen gehalten. Von 1847 bis 1854 ist er radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat. Von 1848 bis 1851 sitzt er im Nationalrat und von 1848 bis 1853 im Bundesgericht, das damals noch keine ständige Einrichtung ist.
Folly wird am 2. Juni 1849 im ersten Wahlgang mit 46 von 68 Stimmen als Nachfolger des verstorbenen Landerset in den Staatsrat gewählt. Er bedingt sich eine zweitägige Bedenkfrist aus, bevor er die Wahl annimmt und sein Anwaltsbüro aufgibt. Wie er erklärt, wird er Staatsrat « aus Patriotismus, um für Demokratie und Revolution zu kämpfen».
1851 präsidiert Folly den Staatsrat. Von 1849 bis 1854 ist er als Justizdirektor tätig. Er arbeitet aktiv an der Modernisierung des Rechts und der Justiz mit, die von den Radikalen unternommen wird. Dank ihm treten das Recht vom 24. Oktober 1849 über die Schuldbetreibung, das Gesetz vom 20. November 1849 über die Führung der Zivilstandsregister, das Gesetz vom 21. November 1850 über das Notariat, das Gesetz vom 22. November 1851 über das Anwaltswesen und das Gesetz vom 3. Mai 1854 über die Pressepolizei in Kraft. Zudem gehört er zu den Verfassern des Zivilprozess- (1849), Handels- (1849) und Strafrechts (1850). In dieser intensiven gesetzgeberischen Arbeit sehen manche einen « Legomanen » am Werk.
Mit Arbeit überlastet, stirbt Folly 25. Mai 1854 im Alter von 44 Jahren in Ausübung seines Amtes.