Häufig erfolgt die Vermittlung zwischen den Parteien mithilfe einer sogenannten Pendelmediation, bei der vom informativen Erstgespräch bis zur allfälligen Lösungsvereinbarung die Kommunikation und der Austausch von Informationen zwischen den Konfliktparteien ausnahmslos durch die kantonale Mediatorin sichergestellt werden.
Kommt es zu einer klassischen Mediationssitzung, werden die Parteien unmittelbar mit einbezogen und stehen daher auch in direktem Kontakt miteinander. Die Mediatorin bestimmt den Ablauf der Sitzung, schlägt aber grundsätzlich keine eigenen Lösungen vor. Im Gegenteil, die direkt betroffenen Personen sollten mit ihrer Hilfe als Mediatorin aller Parteien eine für alle befriedigende Lösung finden.
Die Mediatorin hilft den Parteien, sich klar zu werden, welches ihre Bedürfnisse und Interessen sind, und diese in Worte zu fassen. Sie sorgt dafür, dass die Regeln der Vermittlung, die zu Beginn der Sitzung abgemacht wurden, eingehalten werden und dass allfällige Einigungen praktikabel sind.
Gelangen die Parteien im Mediationsverfahren zu einer Einigung, wird das Verfahren als abgeschlossen betrachtet. Die Einigung wird in der Regel in einer Mediationsvereinbarung festgehalten und wird unmittelbar rechtskräftig.
Um den Prozess zu fördern werden folgende Regeln und Grundsätze angewendet: