Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) angepasst werden. Diese Änderungen betreffen einerseits die Umsetzung der im Zuge der Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050 gutgeheissenen steuerpolitischen Massnahmen, und andererseits korrigieren sie die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken. Die vorliegende Revision enthält ebenfalls die Änderung von Artikel 36 Abs. 1 Bst. d DStG entsprechend der Antwort des Staatsrats auf die Motion Dietrich / Dafflon (M 2018-GC-41), die eine Erhöhung des Abzugs für Steuerpflichtige in der Lehre oder im Studium um 33 % verlangte.
Die Revision enthält ausserdem eine Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG; SGF 831.0.1) zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung im Rahmen der Erarbeitung des Berichts über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 2. Juli 2019.