Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern
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Der Staatsrat hat am 3. Februar 2020 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken, zusammen mit einem erläuternden Bericht. Die Vernehmlassung läuft bis am 4. Mai 2020. Alle diesbezüglichen Dokumente können hier eingesehen werden.
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 02.10.2020