Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt:
M-07 | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
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Wärmeerzeugung ≤ 70 kW | Heizung: CHF 5000.- + 30.- kWth |
IP-07 | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
Wärmeerzeugung > 70 kW | Heizung: CHF 16 000.- + 80.- kWth |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
- Die bezogene Wärme stammt hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme.
- Die Wärmenetzbetreiber stellen dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen im Sinne des HFM 2015 zur Verfügung