Vorbildrolle
Die Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaften und insbesondere der Gemeinden ist im Übrigen im Artikel 5 des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 verankert.
In diesem Sinne müssen die Gemeinden im Energiebereich die gleiche Vorbildrolle wie der Staat übernehmen. Der Staat und die Gemeinden müssen folglich als enge Partner auftreten, eine Vorbildfunktion übernehmen und im Bereich des Energiesparens, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung und Förderung von erneuerbaren Energien mit gutem Beispiel vorangehen.
Links und Dokumente
- Energieschweiz für die Gemeinden
- Smart City
- Energiestadt
- Schweizerischer Gemeindeverband
- Die Energiezukunft in Gemeinden
- Öffentliche Gebäude mit Vorbildfunktion im Energiebereich — Leitfaden für eine gute Praxis in Planung, Bau und Betrieb (mit besonderem Gewicht auf Schulgebäuden) Januar 2021 (PDF, 616.68k)
Förderbeiträge im Energiebereich für Gemeinden
Musterreglement für Finanzhilfen der Gemeinden
Die Gemeinden, die eigene Finanzhilfen anbieten möchten, um den sparsamen und rationellen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, müssen ein Reglement aufstellen.
Das Gemeindereglement über Fördermassnahmen für den sparsamen und rationellen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen muss nach Stellungnahme des Amts für Gemeinden von der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion genehmigt werden (Art. 148 abs. 2 GG).
Das Amt für Energie stellt den Gemeinden ein Musterreglement zur Verfügung, um ihnen die Ausarbeitung zu erleichtern: