Die Beiträge werden im Rahmen der Massnahme des kantonalen Klimaplans E.2.1 «Unterstützung der Gemeinden bei der Energieplanung» gewährt. Die Massnahme ist Bestandteil der finanziellen Unterstützung gemäss dem kantonalen Klimagesetz (SGF 815.1) und der Verordnung über die Unterstützung von Massnahmen der Gemeinden im Energiebereich (SGF 815.13).
Bedingungen
Beitragsberechtigt sind Projekte, die mit dem kommunalen Energieplan in Verbindung stehen und den darin aufgeführten Zielen, Massnahmen oder Empfehlungen entsprechen.
Massnahmen, die auf einer gesetzlichen Pflicht der Gemeinde basieren, sind nicht beitragsberechtigt.
Beispiele für beitragsberechtigte und nicht beitragsberechtigte Projekte sind im unten verlinkten Flyer zu finden.
Umfang der Beiträge
Die Beiträge entsprechen 50 % des Budgets (nach Abzug anderer Subventionen und Finanzhilfen) und können, solange die bereitgestellten Mittel ausreichen, bis zu 10’000 Franken (inkl. Steuern) pro Gemeinde und Jahr betragen.
Die Dossiers werden in der Reihenfolge ihres Empfangs bearbeitet.